Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/408 als Anlage I beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofssatzung) nebst den in der Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss vom 05. Oktober 2016 abgestimmten Änderungen wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die SV IX/408.

 

Ausschussmitglied Steindorf stellt klar, dass Nutzungsberechtigten vielfach die Unterschiede (Länge der Nutzungszeit und Nutzungsgebühr/Jahr) zwischen einem Einzelgrab und einem Einzelwahlgrab nicht bewusst seien.

 

Fachbereichsleiter Croner führt die einzelnen Fakten zu einem Einzelgrab und einem Einzelwahlgrab aus.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass weitere Bestattungsformen für den Friedhof Holtwick in die Satzung aufgenommen worden seien. Es solle die Möglichkeit gegeben werden, dass ein räumlicher Zusammenhang zwischen den Verstorbenen geschaffen werden könne.

 

Fachbereichsleiter Croner weist daraufhin, dass die Bürgerschaft durch ausführliche Öffentlichkeitsarbeit über die neuen Bestattungsformen informiert werden sollen.

 

Ausschussmitglied Steindorf stellt klar, dass es auf dem Friedhof Holtwick auch eine Bestattungsfläche für sog. „Sternenkinder“ (verstorbene Neugeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm) geben solle. Er sehe eine Verpflichtung den Gemeindebürgern gegenüber, eine solche Bestattungsfläche als Erinnerungsort zu schaffen. Er weist darauf hin, dass Grabstellen ab dem 6. Lebensjahr verstorbener Kinder weiter erworben werden können, während die Grabstellen von Kindern bis zur Vollendung des 5. Lebensjahr nicht weiter erworben werden können. Er sehe in der Altersgrenze keinen Sinn, da die Eltern weiterhin einen Ort zum Gedenken bräuchten.

 

Bürgermeister Gottheil stellte die Unterschiede zwischen den beiden Bestattungsformen dar. Er könne sich bei Bedarf eine Satzungsänderung vorstellen. Er stellt klar, dass bisher keinerlei Gräber der angesprochenen Formen eingeebnet worden seien, obwohl die Ruhe- und auch Nutzungszeit abgelaufen sei. Ebenso könne eine Anpassung an die Größe der Grabstellen der verschiedenen Bestattungsformen erfolgen.

 

Ausschussmitglied Steindorf möchte wissen, welche Personengruppen unter §13 (4) der 4. Änderungssatzung gemeint seien. Er sehe in der Ausformulierung eine Herabwürdigung/Ausgrenzung z.B. von Lebenspartnern und unverheirateten Paaren.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass bei einem Bestattungsfall der vorgenannten Personen eine Einzelfallentscheidung erfolge. Er vertrete die Meinung, dass eine Öffnung für alle Bestattungsformen nicht erfolgen solle. Eine Angleichung an gegebene Formen z.B. bei eingetragenen Lebenspartnern könne vorgenommen werden.

 

Der angesprochene Zuhörer, Herr Specking (Bestatter) sieht es als wichtig an, dass der Nutzungsberechtige über weitere Beisetzungen in einer genutzten Grabstelle bestimmen solle. Das Totenfürsorgerecht bestimme wer und wo beigesetzt werde.

 

Ausschussmitglied Fleige-Völker schließt sich dem Antrag von Ausschussmitglied Steindorf an.

 

Ausschussmitglied Steindorf wünscht eine rechtssichere Ausformulierung des § 13 (4) der 4. Änderungssatzung.

 

Kämmerin Nürenberg gibt Erläuterungen zu den Nutzungsgebühren der verschiedenen Bestattungsformen.

 

Ausschussmitglied Lethmate regt eine Regelung an, worin vereinbart werde, dass Kindergräber, bei denen die Ruhe- und Nutzungszeit abgelaufen sei, nicht eingeebnet werden.

 

Fachbereichsleiter Croner gibt bekannt, dass satzungsrechtlich die Einebnung der Kindergräber rechtens sei, diese aber tatsächlich kaum vorgenommen werde.

 

Bürgermeister Gottheil vertritt die Meinung, dass vorhandene Kindergräber nicht eingeebnet werden sollen und in dem Fall eines Neuerwerbes eines Kindergrabes nach der Satzung vorgegangen werden solle.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, was unter einer falschen Grabgestaltung zu verstehen sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass z.B. ein Bodenbelag, der den Ansprüchen eines Friedhofes nicht genüge, als falsche Grabgestaltung angesehen werden könne.

 

Es erfolgt eine Antragsstellung durch Ausschussmitglied Steindorf. Er beantragt:

 

  • Aufhebung der Altersgrenze zwischen den verschiedenen Bestattungsformen
  • Verlängerungsoption des Nutzungsrechtes für Kindergrabstellen

 

Abstimmung:

 

einstimmig

 

 

 

 

  • Beisetzung von Sternenkindern auf einer geeigneten Stelle auf dem Friedhof Holtwick, welche durch die Gemeinde Rosendahl zur Verfügung gestellt wird.

 

Abstimmung:

 

einstimmig

 

 

  • Anpassung des § 13 (4) der 4. Änderungssatzung:

Hinzufügung sonstiger Personen

f) eingetragener Lebenspartner

Streichung des letzten Satzes

 

Abstimmung:

 

einstimmig

 

Ausschussmitglied Steindorf wiederholt, dass seiner Meinung nach einigen Betroffenen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bestattungsformen nicht klar seien.

 

Bürgermeister Gottheil weist daraufhin, dass durch die Bediensteten der Gemeinde Rosendahl eine ausreichende Beratung zu den Grabarten erfolge.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: