Sitzung: 28.09.2016 Ver- und Entsorgungsausschuss
Herr Kramer nimmt
Bezug auf aktuell durchgeführte Tiefbauarbeiten an der Sekundarschule im OT
Osterwick. Seiner Ansicht nach werde dort Oberflächenwasser direkt in den
Graben eingeleitet, was nach seinem Kenntnisstand nicht zulässig sei. Er möchte
wissen, wie der Sachstand bezüglich der Einleitung von Oberflächen- und
Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation sei.
Bürgermeister Gottheil sagt eine Antwort über die
Niederschrift zu.
Antwort:
Die Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen
verlangen von jeder Kommune im Landesgebiet die Klärung, ob Oberflächen- und
Niederschlagswasser aus der Kanalisation oder befestigten Flächen vorrangig
einem Regenbeckenrückhaltebecken zugeführt, bevor es in ein Gewässer
eingeleitet werde.
Die Bezirksregierungen vertreten, dass Oberflächen- und
Niederschlagswasser erst zurück gehalten, bevor es in die Gewässer eingeleitet
werde.
Nach Definierung der Bezirksregierungen sei das Grundwasser
als ein Gewässer zu behandeln,
somit auch das Wasser der Dachflächen und der anderen Flächen der
Sekundarschule im OT Osterwick, welches als Grundwasser erst in ein
Regenbeckenrückhaltebecken eingeleitet werden muss. Wenn diese Maßnahme
ausgeschöpft ist, könne über eine direkte Versickerung ins Erdreich nachgedacht
werden.
Das
Wasser (Oberflächen- und Niederschlagswasser) von der Sekundarschule und dem
Wohngebiet „Kleikamp“ wird in das Regenrückhaltebecken „Kleikamp“ im OT
Osterwick geleitet und daraus in ein Gewässer. Allen Richtlinien sind somit im
Sinne der Bezirksregierungen Genüge getan.
Die Voraussetzungen für eine direkte Versickerung ins
Erdreich sind durch die Bezirksregierungen wie folgt festgelegt:
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Der
Boden muss versickerungsfähig sein. Bei den vorherrschenden Böden , Lehm und
Mergel ist dieses kaum möglich
-
Bei
einer Versickerung muss gewährleistet sein, dass eine „“Vernässung“ anderer
Grundstücke/Gebäude ausgeschlossen ist.
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Eine
wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde als untere
staatliche Genehmigungsbehörde muss erfolgen. Aussicht zur Frage von Herrn
Kramer: Da die Einleitung in ein Regenrückhaltebecken möglich ist, wird
eine Genehmigung zur Versickerung von Oberflächen- und Niederschlagswasser
nicht erteilt.
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Die
Flächen für eine große Versickerung (Rigole) müssen vorhanden sein, dieses ist
nicht gewährleistet.