Herr Kramer nimmt Bezug auf aktuell durchgeführte Tiefbauarbeiten an der Sekundarschule im OT Osterwick. Seiner Ansicht nach werde dort Oberflächenwasser direkt in den Graben eingeleitet, was nach seinem Kenntnisstand nicht zulässig sei. Er möchte wissen, wie der Sachstand bezüglich der Einleitung von Oberflächen- und Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation sei.

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine Antwort über die Niederschrift zu.

 

Antwort:

 

Die Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen verlangen von jeder Kommune im Landesgebiet die Klärung, ob Oberflächen- und Niederschlagswasser aus der Kanalisation oder befestigten Flächen vorrangig einem Regenbeckenrückhaltebecken zugeführt, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werde.

 

Die Bezirksregierungen vertreten, dass Oberflächen- und Niederschlagswasser erst zurück gehalten, bevor es in die Gewässer eingeleitet werde.

 

Nach Definierung der Bezirksregierungen sei das Grundwasser als ein Gewässer zu behandeln, somit auch das Wasser der Dachflächen und der anderen Flächen der Sekundarschule im OT Osterwick, welches als Grundwasser erst in ein Regenbeckenrückhaltebecken eingeleitet werden muss. Wenn diese Maßnahme ausgeschöpft ist, könne über eine direkte Versickerung ins Erdreich nachgedacht werden.

 

Das Wasser (Oberflächen- und Niederschlagswasser) von der Sekundarschule und dem Wohngebiet „Kleikamp“ wird in das Regenrückhaltebecken „Kleikamp“ im OT Osterwick geleitet und daraus in ein Gewässer. Allen Richtlinien sind somit im Sinne der Bezirksregierungen Genüge getan.

 

Die Voraussetzungen für eine direkte Versickerung ins Erdreich sind durch die Bezirksregierungen wie folgt festgelegt:

 

-          Der Boden muss versickerungsfähig sein. Bei den vorherrschenden Böden , Lehm und Mergel  ist dieses kaum möglich

 

-          Bei einer Versickerung muss gewährleistet sein, dass eine „“Vernässung“ anderer Grundstücke/Gebäude ausgeschlossen ist.

 

-          Eine wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde als untere staatliche Genehmigungsbehörde muss erfolgen. Aussicht zur Frage von Herrn Kramer: Da die Einleitung in ein Regenrückhaltebecken möglich ist, wird eine Genehmigung zur Versickerung von Oberflächen- und Niederschlagswasser nicht erteilt.

 

-          Die Flächen für eine große Versickerung (Rigole) müssen vorhanden sein, dieses ist nicht gewährleistet.