Die der Sitzungsvorlage IX/415 als Anlage II beigefügte 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Rosendahl über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ sowie für die Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe wird beschlossen.

 

Eine Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/415. Er erklärt, warum keine Vorberatung im Schul- und Bildungsausschuss stattgefunden habe. Der Fachausschuss tage erst im neuen Jahr, was deutlich zu spät sei, da angesichts bereits vorliegender Widersprüche schneller Handlungsbedarf bestehe. Eine Sondersitzung nur zu diesem TOP einzuberufen, wäre unangemessen gewesen. In diesem Sinne hätte er sich auch mit dem Ausschussvorsitzenden auf eine direkte Beratung und Abstimmung durch den Rat verständigt.

 

Die vorgeschlagene Änderung des § 7 der Satzung werde dem ursprünglichen politischen Willen gerecht.

 

Fraktionsvorsitzender Branse weist darauf hin, dass hier ein typisches Beispiel dafür vorliege, dass der Wortlaut einer Satzung nicht unbedingt den politischen Willen abbilde. Eine Klarstellung sei hier aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig.

 

Ratsmitglied Neumann erklärt, dass sich Familienfreundlichkeit nicht durch eine Beitragsbefreiung ausdrücke, sondern insbesondere durch das Vorhalten eines qualifizierten Angebotes und eine entsprechende Wertschätzung des Betreuungspersonals über einen moderaten finanziellen Beitrag.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt weist darauf hin, dass hier nur eine Anpassung in Folge der gesetzlichen Neuerungen des KiBiZ vorgenommen werde, die man zuvor versäumt habe.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: