Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären (Optionserklärung), dass der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/411.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erläutert, dass es um Steuergerechtigkeit gehe, indem eine Gemeinde genauso behandelt werde wie jeder gewerblich Tätige. Möglicherweise könnte dies sogar letztlich für die Gemeinde finanziell vorteilhaft sein.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: