Sitzung: 28.09.2016 Ver- und Entsorgungsausschuss
Herr Kramer
möchte wissen, welche Mengen an Niederschlagswasser bei der gemeindlichen Kläranlage
ankommen. Er vertritt die Meinung, dass nur ein geringer Teil des
Niederschlagswassers in der Kläranlage ankomme und ein großer Teil des Wassers
verdunste. Entsprechend sehe er die Veranschlagung der Gebühren für
Niederschlagswasser als nicht korrekt an.
Kämmerin
Nürenberg stellt klar, dass Niederschlagswasser auch in der Kläranlage ankomme.
Sie führt aus, dass nur die Flächen in die Berechnung genommen würden, bei
denen das Niederschlagswasser auch in die Kanalisation abgeleitet werde. Sie
erklärt, dass die Berechnung der Niederschlagsgebühr nach Regenwassermenge,
gemessen in Rosendahl, dem Grundsatz eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes
entspreche und zulässig sei.
Ausschussvorsitzender
Schulze Baek stellt klar, dass die Aufteilung der Gebührensätze seiner Meinung
nach rechtens sei. Er führt aus, dass man in früheren Zeiten die Kalkulation
mehrfach überprüft und alle Defizite ausgeräumt habe.