Herr Kramer möchte wissen, welche Mengen an Niederschlagswasser bei der gemeindlichen Kläranlage ankommen. Er vertritt die Meinung, dass nur ein geringer Teil des Niederschlagswassers in der Kläranlage ankomme und ein großer Teil des Wassers verdunste. Entsprechend sehe er die Veranschlagung der Gebühren für Niederschlagswasser als nicht korrekt an.

 

Kämmerin Nürenberg stellt klar, dass Niederschlagswasser auch in der Kläranlage ankomme. Sie führt aus, dass nur die Flächen in die Berechnung genommen würden, bei denen das Niederschlagswasser auch in die Kanalisation abgeleitet werde. Sie erklärt, dass die Berechnung der Niederschlagsgebühr nach Regenwassermenge, gemessen in Rosendahl, dem Grundsatz eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes entspreche und zulässig sei.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek stellt klar, dass die Aufteilung der Gebührensätze seiner Meinung nach rechtens sei. Er führt aus, dass man in früheren Zeiten die Kalkulation mehrfach überprüft und alle Defizite ausgeräumt habe.