Das Verfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl zur Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen
Einzelhandel im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr.
IX/420 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden
durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/420 und die Vorberatungen.
Fraktionsvorsitzender Branse weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Homepage der Gemeinde Rosendahl die Möglichkeit hätten, die gesamte Planung einzusehen. Dies sei in der Bevölkerung wohl noch nicht genügend bekannt.
Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde, da er die nachgereichten ergänzenden Sitzungsunterlagen nicht in schriftlicher Form erhalten habe.
Anschließend fasst der Rat
folgenden Beschluss: