Das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“
wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung
für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/414 beigefügten Planentwurf
zu entnehmen ist, beschlossen. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden
durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/414 und die Vorberatungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: