Das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/414 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/414 und die Vorberatungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: