Sitzung: 25.10.2016 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: IX/420
Das
Verfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur
Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel im Ortsteil
Darfeld wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung
für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/420 beigefügten Planentwurf
zu entnehmen ist, beschlossen.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden
durchgeführt.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck regt an, die nächsten beiden
Tagesordnungspunkte, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung
des Bebauungsplanes, gemeinsam zu beraten. Dies feindet die Zustimmung der
Anwesenden.
Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II dieser Niederschrift) gibt Herr Lang Erklärungen zu der
Thematik.
Er weist auf die besondere Situation der Grundstücke und die Grenzbebauung hin.
Auf dem Grundstück Osterwicker Straße 8 sei bereits eine Grenzbebauung im
nördlichen Bereich vorhanden; durch Baulast werde K+K diese Grenzbebauung
akzeptieren. Im Gegenzug akzeptiere der Eigentümer des Grundstückes Osterwicker
Straße 8 die Grenzbebauung von K+K.
Zudem wird von Fachbereichsleiterin Frau Brodkorb ausgeführt, dass das
überarbeitete Gutachten zur Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine
großflächige Planung zur Ratssitzung am 27. Oktober 2016 nachgereicht werde. In
diesem Gutachten werde die Korrektur der Größe der Verkaufsfläche angepasst.
Versehentlich wurde in dem überholten Gutachten von einer Fläche von 1.100 m²
ausgegangen. Es seien aber tatsächlich 1.200 m² geplant.
Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss: