Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Das Verfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/420 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden durchgeführt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck regt an, die nächsten beiden Tagesordnungspunkte, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes, gemeinsam zu beraten. Dies feindet die Zustimmung der Anwesenden.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II dieser Niederschrift) gibt Herr Lang Erklärungen zu der Thematik.


Er weist auf die besondere Situation der Grundstücke und die Grenzbebauung hin. Auf dem Grundstück Osterwicker Straße 8 sei bereits eine Grenzbebauung im nördlichen Bereich vorhanden; durch Baulast werde K+K diese Grenzbebauung akzeptieren. Im Gegenzug akzeptiere der Eigentümer des Grundstückes Osterwicker Straße 8 die Grenzbebauung von K+K.

 

Zudem wird von Fachbereichsleiterin Frau Brodkorb ausgeführt, dass das überarbeitete Gutachten zur Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für eine großflächige Planung zur Ratssitzung am 27. Oktober 2016 nachgereicht werde. In diesem Gutachten werde die Korrektur der Größe der Verkaufsfläche angepasst. Versehentlich wurde in dem überholten Gutachten von einer Fläche von 1.100 m² ausgegangen. Es seien aber tatsächlich 1.200 m² geplant.

 

Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss: