Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/408/1 als Anlage I beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofssatzung) wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/408/1 und die Vorberatung im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss am 05. Oktober 2016. Er erläutert kurz die sich aus der Vorberatung ergebenden Änderungen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erinnert daran, dass bereits seit rund zwanzig Jahren die Forderung nach einer Bedarfsberechnung im Raum stehe. Er bedaure es, dass die ersten inhaltlichen Beratungen ohne den Ausschuss stattgefunden hätten. Er bemängelt, dass keine Prognosen gemacht würden und erläuternde Belegungspläne fehlten. Er hätte die Verabschiedung einer komplett neuen Satzung bevorzugt. Nun werde nur die vorhandene Satzung verbessert.

 

Ratsmitglied Neumann erklärt, dass die Änderungen der Satzung den gesellschaftlichen Änderungen im Bestattungswesen Rechnung trügen. Dies sei von der WIR angestoßen worden. Er dankt den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für ihren Einsatz.

 

Ratsmitglied Söller fragt nach, ob die Begrenzung der Sarglänge auf 2,05 m angesichts der immer größer werdenden Menschen zu knapp bemessen sei.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass die Satzung ein allgemein regelndes Konstrukt sei. In Einzelfällen könne selbstverständlich flexibel reagiert werden. Die Möglichkeit einer Einzelfallregelung als „Ausnahme“ sei im Satzungstext auch mit einer entsprechenden Bestimmung berücksichtigt worden. Seitens der Verwaltung werde sensibel und sachgerecht beraten.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: