Der Planungsstand wird anerkannt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind, die eine Abwägung erforderlich machen.

 

Es wird beschlossen, den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/416/1 als Anlage II beigefügten Entwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den

Bereich „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlagen IX/416 und IX/416/1. Anschließend begrüßt er Herrn Lang vom Büro WoltersPartner.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck regt an, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 gemeinsam zu beraten.

 

Herr Lang erläutert anhand einer Präsentation (Anlage I zu dieser Niederschrift) die Thematik der beiden Tagesordnungspunkte. Er weist besonders auf die Änderungen zum Bebauungsplanentwurf, der in der letzten Sitzung vorgestellt wurde, hin. Damit der Eigentümer für weitere Verhandlungen mit potentiellen Nutzern der Immobilie flexibel bleibe, sei keine Konkretisierung der Planung vorgenommen worden, so Lang. Es sei ein reiner Angebotsplan, der keine eindeutigen Aussagen in den Festsetzungen treffen würde. Diese seien im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu konkretisieren.

Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, was genau eine Einhausung sei.

 

Herr Lang erläutert, dass eine Einhausung wie eine Art Garage anzusehen sei. Fahr- und Kühlgerätegeräusche der Lastkraftwagen sollen damit reduziert werden.


Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Hemker erläutert Bürgermeister Gottheil den Zeitplan und die weitere Vorgehensweise. Der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan seien in der Ratssitzung im Dezember zu erwarten. Man erhoffe sich dann eine zeitnahe Reaktion der Bezirksregierung Münster (Genehmigung FNP) und des Kreises Coesfeld (Baugenehmigungsverfahren).

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, ob eine Anlieferung über die Kirchstraße möglich sei. Herr Lang verneint dies und führt aus, dass eine Anlieferung nur über die B474/Legdener Straße erfolgen werde.

 

Weiterhin möchte Ausschussmitglied Kreutzfeldt wissen, ob die Einfahrt zum Parkplatz an der B474/Legdener Straße um ca. 10 m in Richtung Süden verschoben werden könne. Herr Lang entgegnet, dass der Zeitplan sehr eng getaktet sei. Zudem seien zu den aktuellen Planungen keine Bedenken von dem Landesbetrieb StraßenNRW geäußert worden. Dies könne sich durch eine Änderung der Zufahrt allerdings ändern, sodass gegebenenfalls weitere Gespräche geführt werden müssten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss: