Sitzung: 25.10.2016 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: IX/416/1
Der
Planungsstand wird anerkannt.
Es
wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
keine Stellungnahmen eingegangen sind, die eine Abwägung erforderlich machen.
Es
wird beschlossen, den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/416/1 als Anlage II
beigefügten Entwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl für den
Bereich „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlagen IX/416
und IX/416/1. Anschließend begrüßt er Herrn Lang vom Büro WoltersPartner.
Ausschussvorsitzender Lembeck regt an, die Tagesordnungspunkte 6 und 7
gemeinsam zu beraten.
Herr Lang erläutert anhand einer Präsentation (Anlage I zu dieser Niederschrift) die Thematik der beiden
Tagesordnungspunkte. Er weist besonders auf die Änderungen zum
Bebauungsplanentwurf, der in der letzten Sitzung vorgestellt wurde, hin. Damit
der Eigentümer für weitere Verhandlungen mit potentiellen Nutzern der Immobilie
flexibel bleibe, sei keine Konkretisierung der Planung vorgenommen worden, so
Lang. Es sei ein reiner Angebotsplan, der keine eindeutigen Aussagen in den
Festsetzungen treffen würde. Diese seien im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zu konkretisieren.
Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, was genau eine Einhausung sei.
Herr Lang erläutert, dass eine Einhausung wie eine Art Garage anzusehen
sei. Fahr- und Kühlgerätegeräusche der Lastkraftwagen sollen damit reduziert
werden.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Hemker erläutert Bürgermeister Gottheil
den Zeitplan und die weitere Vorgehensweise. Der Feststellungsbeschluss zum
Flächennutzungsplan und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan seien in
der Ratssitzung im Dezember zu erwarten. Man erhoffe sich dann eine zeitnahe
Reaktion der Bezirksregierung Münster (Genehmigung FNP) und des Kreises
Coesfeld (Baugenehmigungsverfahren).
Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, ob eine Anlieferung über
die Kirchstraße möglich sei. Herr Lang verneint dies und führt aus, dass eine
Anlieferung nur über die B474/Legdener Straße erfolgen werde.
Weiterhin möchte Ausschussmitglied Kreutzfeldt wissen, ob die Einfahrt
zum Parkplatz an der B474/Legdener Straße um ca. 10 m in Richtung Süden
verschoben werden könne. Herr Lang entgegnet, dass der Zeitplan sehr eng
getaktet sei. Zudem seien zu den aktuellen Planungen keine Bedenken von dem
Landesbetrieb StraßenNRW geäußert worden. Dies könne sich durch eine Änderung
der Zufahrt allerdings ändern, sodass gegebenenfalls weitere Gespräche geführt
werden müssten.
Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss: