Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/305 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:          19 Ja-Stimmen

                                                 5 Nein-Stimmen

 

 


Bezug: Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.06.2006, TOP 5

 

Ratsmitglied Henken erkundigte sich, ob eine mündliche Genehmigung seitens der Bezirksregierung ausreiche. Außerdem habe er den Eindruck, dass bei der Abwägung der Bedenken und Anregungen die Belange der Landwirtschaft – besonders hinsichtlich einer zukünftigen Entwicklung – zu kurz gekommen seien.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass das Staatliche Umweltamt (StUA) in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt habe, dass zwischenzeitlich zwei landwirtschaftliche Betriebe ihre Tierhaltung aufgegeben und auf den Bestandsschutz für die Tierhaltung verzichtet hätten. Der dritte landwirtschaftliche Betrieb könne dadurch seine geplante Erweiterung vornehmen, ohne dass dies nun noch Auswirkungen auf das geplante Baugebiet Schleestraße hätte.

Ausgleichsmaßnahmen seien erst später im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens zu prüfen und überdies von dem Eigentümer bzw. den Bauwilligen zu erbringen.

 

Ratsmitglied Schulze Baek äußerte ebenfalls Bedenken, ob die Einwendungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes genügend berücksichtigt worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Rahmenbedingungen für die derzeitig geplante Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes und deren Auswirkungen auf das geplante Baugebiet zu prüfen seien, was durch das StUA erfolgt sei. Eine weitere Abwägung könne erst im Fortlauf des Verfahrens stattfinden.

 

Ratsmitglied Wünnemann hielt die Stellungnahme des landwirtschaftlichen Verbandes für sehr eindeutig, während die Stellungnahme seitens der Verwaltung sehr kurz greife. Er erachte eine gründlichere Abwägung für notwendig. Er fragte nach, ob über die jetzt geplante Erweiterung hinaus noch weitere Erweiterungen des landwirtschaftlichen Betriebes möglich seien.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erkennbar sei, ob später noch weitere Erweiterungen vorgesehen und genehmigungsfähig seien. Er könne sich zwar vorstellen, eine Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt zurückzustellen, gab aber zu bedenken, dass heute der Offenlegungsbeschluss gefasst werde. Während der sich anschließenden Offenlegung könnten von dem noch verbleibenden landwirtschaftliche Betrieb erneut Bedenken vorgebracht werden, die dann nochmals geprüft und abgewogen werden müssten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber schlug vor, das Verfahren nun auf den Weg zu bringen und die Bedenken später zu prüfen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse hingegen vertrat die Auffassung, dass eine Abwägung der Bedenken nicht hinreichend stattgefunden hätte.

 

Ratsmitglied Kuhl wies darauf hin, dass im Verfahren alle Beteiligten und alle Interessenten beteiligt würden und die Offenlegung dem Zweck diene, die Einwände und Bedenken abschließend vorzubringen.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: