Sitzung: 10.11.2016 Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: III/017
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsteher gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG), gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären (Optionserklärung), dass der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin angewendet wird.