Der Planungsstand
wird anerkannt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
keine Stellungnahmen eingegangen sind, die eine Abwägung erforderlich machen.
Es wird beschlossen, den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/416/1 als Anlage II
beigefügten Entwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl für den Bereich „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/416, die Ergänzungsvorlage IX/416/1 und die Vorberatungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass die Gutachten weiterhin Gültigkeit hätten, auch wenn der nachfolgende Tagesordnungspunkt abgesetzt worden sei.
Fraktionsvorsitzender Branse bezieht sich auf die Einwendungen wegen befürchteter Lärmbelästigung. Er regt an, statt der geplanten Pflasterung eine Asphaltdecke vorzusehen. In Darfeld sei im Umfeld des K+K-Marktes die Fläche ebenfalls gepflastert, was bei den Anliegern oft zu Unmut wegen der Geräuschentwicklung führe. Dieses Thema solle in der weiteren Beratung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses berücksichtigt werden.
Bürgermeister Gottheil sagt zu, diese Anregung aufzunehmen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: