Der Planungsstand wird anerkannt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind, die eine Abwägung erforderlich machen.

 

Es wird beschlossen, den der Ergänzungsvorlage Nr. IX/416/1 als Anlage II beigefügten Entwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Bereich „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/416, die Ergänzungsvorlage IX/416/1 und die Vorberatungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb weist darauf hin, dass die Gutachten weiterhin Gültigkeit hätten, auch wenn der nachfolgende Tagesordnungspunkt abgesetzt worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bezieht sich auf die Einwendungen wegen befürchteter Lärmbelästigung. Er regt an, statt der geplanten Pflasterung eine Asphaltdecke vorzusehen. In Darfeld sei im Umfeld des K+K-Marktes die Fläche ebenfalls gepflastert, was bei den Anliegern oft zu Unmut wegen der Geräuschentwicklung führe. Dieses Thema solle in der weiteren Beratung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses berücksichtigt werden.

 

Bürgermeister Gottheil sagt zu, diese Anregung aufzunehmen.

 

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: