Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Dem Beschlussvorschlag entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/384 beigefügten Empfehlung wird zugestimmt.

 

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Osterwick nebst Begründung mit Umweltbericht wird festgestellt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei 1 Enthaltung

 

 


Bezug: Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 14.06.2006, TOP 10

 

Ratsmitglied Schulze Baek bat um Auskunft, ob die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde mit ihren aufgeführten Auflagen für die Gemeinde Auswirkungen habe.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass sich die Auflagen an den Eigentümer richteten, die dieser zu erfüllen habe.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass die Erfüllung der Auflagen im späteren Baugenehmigungsverfahren geprüft würden.

 

Ratsmitglied Schröer erkundigte sich, ob Vorsorge dafür getragen werden könne, dass spätere Bewohner des Grundstücks (z.B. Mieter) über die Hintergründe informiert würden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass im öffentlich-rechtlichen Bereich eine Prüfung im Baugenehmigungsverfahren erfolgen würde, ansonsten entzögen sich privatrechtliche Verhältnisse von Bürgern untereinander der Zuständigkeit der Gemeinde.

 

Ratsmitglied Riermann erkundigte sich, wie eine Kontrolle der Auflagenerfüllung erfolge.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies erneut darauf hin, dass die Kontrolle im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolge. Der Bauherr habe die Erfüllung der Auflagen nachzuweisen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass dem Grundstückskäufer die Auflagen bekannt seien. Aufgabe der Gemeinde sei es vielmehr, Planungsrecht zu schaffen, damit der Bauherr mit dem Bau beginnen könne.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: