Herr Suthoff erkundigt sich nach dem Sachstand zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Es seien hohe Kosten für die Planungen entstanden, ohne dass ein entsprechender FNP heute vorläge. Zudem sei in der Vergangenheit immer betont worden, dass die 45. Änderung notwendig sei. Mittlerweile würden aber Genehmigungen für Windenergieanlagen auch ohne gültigen FNP erteilt.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass das Verfahren derzeit nur ruhe und zu gegebener Zeit, insbesondere nach Abschluss anhängiger Gerichtsverfahren aus anderen Regionen mit Blick auf auch für Rosendahler Fragestellungen, wieder fortgeführt werde. Schon zum jetzigen Zeitpunkt seien die vorhandenen Planungen Grundlage für die Verhinderung von Wildwuchs und die ggf. positive Beurteilung durch die Gemeinde. Im Übrigen seien die Investoren vertraglich zu einer Kostenerstattung verpflichtet.