Ratsmitglied Schulze Baek erkundigt sich, ob das BGH-Urteil der vergangenen Tage zu Entschädigungsleistungen für nicht bereitgestellte Kita-Plätze auch Auswirkungen auf die Gemeinde Rosendahl habe und die Notwendigkeit bestehe, das Angebot an Kindergartenplätzen zu erweitern.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass am Vortag das Gespräch mit den Trägern der Kindertagesstätten zur Kindergartenbedarfsplanung für das Kitajahr 2017/18 geführt worden sei. Zwar müssten die Anmeldungen noch abgewartet werden, aber in einem 2. Gespräch, das für Ende Januar 2017 vorgesehen sei, dürften konkretere Zahlen vorliegen. Nach den ersten Planzahlen dürfte das Platzangebot zwar weitgehend passend sein, es könnten allerdings Probleme wegen fehlender Räumlichkeiten auftreten.

 

Auf Nachfrage vom Fraktionsvorsitzenden Branse verdeutlicht Bürgermeister Gottheil, dass im Falle einer Klage der Kreis Coesfeld zuständig sei.

 

Fachbereichsleiter Croner ergänzt, dass nach Auskunft des StGB NRW für Schadenersatz zunächst nachgewiesen werden müsse, dass der Kreis schuldhaft gehandelt habe.