Ratsmitglied Neumann weist darauf hin, dass sich die Gebühren nach der Übernahme der Überprüfungen der Kleinkläranlagen durch den Kreis Coesfeld etwa verdoppelt hätten. Er fragt nach, ob die Gemeinde Rosendahl wieder auf die ursprüngliche Regelung zurückgehen könne und außerdem die gemeindliche Satzung entsprechend angepasst werden müsse.

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine spätere Beantwortung – über das Protokoll bzw. in der nächsten Ratssitzung – zu.