Der geänderte Planungsstand wird anerkannt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/434 in den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in der Anlage V aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/434 als Anlage VII beigefügten Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:                8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck begrüßt Frau Fleischmann und Herr Völlmecke vom Büro „uppenkampundpartner“.

 

Herr Völlmecke stellt die Maßnahme aus dem der Sitzungsvorlage als Anlage beiliegenden Gutachten vor. In seinen Ausführungen geht er auf die Anlieferungszeiten ein. Hiernach sei eine Anlieferung nur in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr möglich. Er zeigt die schutzwürdigen Gebäuden im Umkreis des heutigen Lebensmitteldiscounters und geht auf Lärmschutzwände zur Dämmung des Anlieferverkehrs ein.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nach Aussage von Herrn Völlmecke eine Lärmschutzwand in Höhe von 3,50 m auf 24 m Länge geplant sei. Er möchte wissen, ob die Höhe verpflichtend und wie die Optik der Lärmschutzwand bezüglich der Materialien sei.

 

Herr Völlmecke führt aus, dass in der empfindlichen Zeit von 06.00 bis 07.00 Uhr mit mindestens einem Lastkraftwagen mit Kühlaggregat zu rechnen sei. Durch diesen Umstand sei die Höhe gewählt worden, um den eintreffenden Lastkraftwagen komplett hinter der Lärmschutzwand verbergen zu können. Er führt aus, dass bei der Lärmschutzwand die Fugendichtigkeit gegeben sein müsse. Eine Dämmung müsse 10 kg pro m² aufweisen. Bei der Auswahl der Materialien gebe es keine Vorschriften und somit sei auch Glas denkbar.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, was bei einer verfrühten Anlieferung passiere. Er weist zudem darauf hin, dass eine Lärmschutzwand auch beispielsweise in Glas errichtet werden könne.

 

 

Herr Völlmecke führt aus, dass die Anlieferungszeiten in der Baugenehmigung festgeschrieben werden und bei Verstößen sei die Verhängung einer Strafe möglich.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass zurzeit kein Lärmschutz in der Länge von 24 m am Lebensmitteldiscounter bestehe und eine Anlieferung durch Lastkraftfahrzeuge erfolge. Er möchte wissen, ob durch die geplante Lärmschutzwand eine Reduzierung des Lärmpegels erreicht werden könne.

 

Herr Völlmecke führt aus, dass unter den damaligen Gesichtspunkten (Größe des jetzigen Lebensmittemarktes) keine Lärmschutzwand erforderlich gewesen sei. Er ergänzt, dass für die umliegenden Anlieger als Sicherung des Anliegerschutzes mit keiner großartigen Änderung zu rechnen sei. Es werde sogar mit einer leichten Verbesserung bezüglich des Lärmpegels gerechnet.

 

Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, ob anstatt der geplanten Lärmschutzwand auch eine geschlossene Anlieferung durch eine Einhausung möglich sei und es eine Einsparung dadurch bei dem Lärmpegel geben könne. Er führt aus, dass entlang der Bäckerei ein Fuß- und Radweg verlaufe. Er sehe den Abstand zwischen dem Eingang der Bäckerei und dem Fuß- und Radweg als zu gering an und vertritt die Meinung, dass eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden solle.

 

Herr Völlmecke führt aus, dass eine geschlossene Anlieferung nicht vorgesehen sei und der Abstand zwischen der Bäckerei und dem Fuß- und Radweg ausreichend bemessen sei.

 

Frau Fleischmann gibt bekannt, dass bei einer Einhausung eine Einsparung von mind. 1 db bis zu 6 db unter dem geforderten Richtwert erreicht werden könne. Bei der geplanten Lärmschutzwand werde der Richtwert eingehalten.

 

Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, ob die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,5 m auch baurechtlich realisierbar sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass nur mit einer Bauleitplanung in Absprache mit den umliegenden Anliegern genau festgeschrieben werden könne, welcher Lärmschutz umgesetzt werde. Stand sei, dass das Lärmschutzgutachten lediglich den Nachweis für die Machbarkeit der Planung darstelle, nicht ein Plankonzept zwischen dem Immobilienbesitzer und möglichen Anbieter sei abgestimmt worden. Darin sei keine Einhausung vorgesehen. Durch die Realisierung der Schallschutzmaßnahmen soll die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters am jetzigen Standort gerechtfertigt werden.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass bei einer Grenzbebauung der betroffene Anlieger sein Einverständnis zu der Maßnahme geben müsse. Bei einer Verweigerung der Maßnahme durch den betreffenden Anlieger solle ein Interessensausgleich vorgenommen werden, dies auch in Bezug auf die Materialauswahl. Er sehe keine Möglichkeit eine Einhausung zu realisieren, da der Bauherr wohl nur die erforderlichen Mittel zur Erweiterung des Lebensmitteldiscounters aufbringen werde. Er ergänzt, dass das gefertigte Gutachten bei der Umsetzung zugrunde gelegt werden solle.

 

 

 

 

Herr Völlmecke führt aus, dass organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung des Lärmpegels wie z.B. die Reduzierung der Anlieferungen in Betracht gezogen werden können. Vorstellbar sei, dass die geplante Lärmschutzwand eventuell als Carportsystem errichtet werden könnten, um damit Höhe einzusparen. Auch eine Herabsenkung der Einfahrt ins Erdreich sei denkbar.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt sieht eine Geräuschbelastung durch den jetzigen Bodenbelag bei Entladung gegeben. Auch er plädiert dafür, dass eine Abwägung der Interessen erfolgen solle und trotzdem Gesetze und Richtlinien eingehalten werden müssten.

 

Herr Völlmecke führt aus, dass Geräusche bei der Ausladung der Waren direkt im Lastkraftwagen entstehen und nicht durch das Befahren der Lastkraftwagen über die Pflasterung.

 

Ausschussmitglied Steindorf sieht die Gefahr, dass bei einer zu engen Auslegung der Vorgaben eine Realisierung der Erweiterung des Lebensmitteldiscounters in Frage gestellt werden könne.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: