Sitzung: 17.11.2016 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: IX/437
Der vom Rat in seiner Sitzung am 15.09.2016 gefasste
Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben und das auf Grundlage der Sitzungsvorlage
Nr. IX/377 eingeleitete Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick
beendet.
Nunmehr wird das Verfahren zur 3. Änderung des vorgenannten
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das
dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/437 beigefügten Bebauungsplanentwurf, bestehend
aus Begründung, Erläuterungen und Planzeichnungen zu entnehmen ist,
beschlossen.
Es wird beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anschließend verlässt das Ausschussmitglied Kreutzfeldt den Zuhörerbereich und nimmt wieder an der weiteren Sitzung teil.
Vor Einstieg in die Beratung dieses Tagesordnungspunktes erklärt sich Ausschussmitglied Kreutzfeldt für befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/437 und gibt einleitende Erläuterungen.
Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob Privatpersonen ohne Einschränkungen einen auf dem eigenen Grund befindlichen Teich trocken legen dürfen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt dazu aus, dass grundsätzliche keine Genehmigung zum Trockenlegen eines Teiches erforderlich sei. Jedoch müsse der Artenschutz vor der Trockenlegung beachtet werden.
Ausschussmitglied Espelkott möchte wissen, warum die Änderung sich lediglich auf ein Grundstück bezieht.
Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass das Grundstück eine besondere Stellung in dem Baugebiet habe. Die Festsetzungen im westlichen Bereich wurden den Gegebenheiten des dort vorhandenen Wendehammers angepasst. Im Süden befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude mit eigenen Festsetzungen und im Osten und Norden gilt der Bebauungsplan nicht mehr.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: