Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt, der noch zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ durch Zeichnung eines Stammkapitals in Höhe von 1.000 € zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/383 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Lembeck möchte wissen, welches Kosten- und Nutzenverhältnis es bei einem Beitritt gebe und welcher Aufwand für die Verwaltung entstehe.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass kein zusätzlicher personeller Aufwand anfallen werde. Der finanzieller Aufwand belaufe sich auf 1.000,00 € als einmalige Einzahlung in das Stammkapital der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“. Sie erläutert, dass es den Vorteil einer Vernetzung mit anderer Kommunen auf Landesebene im Rahmen eines E-Governments gebe. Hierbei könne ein Austausch ungeheuer wichtig sein, um Synergieeffekte bei einem Beitritt zu nutzen.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass dem Landrat aufgegeben werden solle, einen Datenschutzbeauftragten kreisweit zu installieren und es Bestrebungen gebe interkommunal zu agieren. Auch er sehe den Vorteil bei der Vergabe eines E-Governments. Er führt aus, dass es bei anderen Kommunen im Kreis Coesfeld einen großen Zuspruch zum Beitritt gebe. Er sehe den Nutzen, von den Erfahrungen der anderen Kommunen zu profitieren. Er weist darauf hin, dass eine Fremdberatung wesentlich teurer sei.

 

Ratsmitglied Steindorf vertritt die Meinung, dass er einen Beitritt nicht verhindern könne. Er führt aus, dass es vor drei Jahren Referenten zum E-Government im Rat gegeben habe. Eine Tendenz zur Personalreduktion in der Verwaltung und zum Verlust der Eigenständigkeit sehe er allerdings auch in dem Beitritt zu der Anstalt des öffentlichen Rechts. Er weist darauf hin, dass in seiner Fraktion kein Beschluss zum Beitritt gefasst worden sei. Daher werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Ratsmitglied Branse macht deutlich, dass es in der Vergangenheit schon ein E-Government durch Unterstützung privater Firmen gegeben habe. Er vertritt die Meinung, dass im Rahmen des Datenschutzes Vorsicht geboten sei. Er finde es gut, dass eine Anstalt des öffentlichen Rechts ohne wirtschaftliche Interessen gegründet werden solle. Es stelle sich die Frage, ob eine Mitgliedschaft dringend erforderlich sei. Auch sehe er durch einen eventuellen Beitritt einen größeren Aufwand für die Verwaltung gegeben. In der „d-NRW AöR“ vermute er eine Gleichheit zu der Rechnungsprüfungsanstalt. Er sehe es als nicht erforderlich an, einen Beitrag an die neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts zu leisten, obwohl er inhaltlich einen Vorteil in dem Beitritt sehe. Daher werde er sich bei der Abstimmung zum Beitritt enthalten.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass die elektronische Vernetzung und der Datenaustausch schon gegeben seien und durch den Beitritt noch weiter ausgebaut werden könne. Er führt aus, dass durch die Gemeinde Rosendahl keine Eigenleistung erbracht werden müsse. Er verdeutlicht, dass bei aufkommenden thematischen Fragen diese Anstalt kontaktiert werden könne. Bei einer Vertagung der Abstimmung liege kein anderer Sachverhalt vor. Er stellt klar, dass für normale Anfragen ohne besonders umfangreichen Arbeitsaufwand keine weiteren Gebühren anfallen werden.

 

Ratsmitglied Weber gibt seine Zustimmung zum Beitritt und vertritt die Meinung, dass in der Sitzung eine Entscheidung zum Beitritt erfolgen solle. Er könne keinen Stellenabbau in der Verwaltung sehen und verspricht sich einen Synergieeffekt von der Mitgliedschaft.

 

Ratsmitglied Mensing macht deutlich, dass aus einer privatrechtlichen Anstalt eine öffentlich-rechtliche Anstalt werde. Auch er sehe keine Problematik in der Mitgliedschaft. Er macht deutlich, dass es eine Kündigungsfrist von einem Jahr gebe und bei einem Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Rückerstattung der Einlage aus dem Stammkapital erfolge und es einen Synergieeffekt aus der Mitgliedschaft geben könne. Er befürchtet jedoch, dass es zu einer Erhöhung der laufenden Kosten bei der Personalkapazität komme.

 

Ratsmitglied Neumann erläutert, er sehe auch einen Synergieeffekt im E-Government und die Möglichkeit gegeben, sich unter den Kommunen durch Austausch z.B. von Kennzahlen zu informieren. Er vertritt die Meinung, dass der elektronische Datenverkehr nicht weiter aufgehalten werden könne.

 

Ratsmitglied Steindorf ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass er nichts gegen eine solche Anstalt des öffentlichen Rechts habe.

 

Ratsmitglied Branse befürchtet mittelfristig das Problem, dass in Zukunft nur noch elektronisch Daten abgerufen werden könnten. Hierin sehe er ein Problem für die ältere Bevölkerung, da diese nicht alle die Möglichkeit hätten, auf eine entsprechende Technik zum Abruf von Daten zurückzugreifen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: