Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/423 als Anlage I beigefügte 15. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2017 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage I beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/423 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Rahsing möchte wissen, warum die Liegenschaft „Ringstraße“ im OT Holtwick nicht in der Auflistung der angemieteten Liegenschaften ausgewiesen sei.

 

Kämmerin Nürenberg führt dazu aus, dass in der Liegenschaft eine Familie wohnhaft sei, die sich im SGB II-Bezug befinde und in diesem Falle direkt eine Verrechnung der Leistungen mit der Miete erfolge.

 

Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, warum die Mietkosten in der Gemeinde Rosendahl nicht sinken.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Mietkosten für den Haushalt 2017 schwer zu kalkulieren gewesen seien. Da weitere Zuweisungen an Flüchtlingen erwartet werden, müsse weiterhin Wohnraum, teilweise auch als Reserve, zur Unterbringung vorgehalten werden. Entsprechend müsse der HH-Ansatz zurzeit beibehalten werden. Durch die Änderung der Wohnsitzauflage solle es mehr Verlässlichkeit für die Gemeinde geben. Nach einem Beobachtungszeitraum von ca. 1, 5 Jahren solle betrachtet werden, welche Mietobjekte zusätzlich zu den kürzlich bereits gekündigten Objekten aufgegeben werden können.

 

Kämmerin Nürenberg ergänzt, dass eine Kalkulation der Mietkosten unter Berücksichtigung der bisher angemieteten Objekte erfolgt sei. Der zurzeit  vorhandene Leerstand werde als Reserve vorgehalten.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob nur gemeindliche Liegenschaften aufgelistet seien oder auch die von privat angemieteten Objekte.

 

Kämmerin Nürenberg gibt bekannt, dass sowohl gemeindliche Liegenschaften wie auch privat angemieteter Wohnraum aufgelistet sei.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass in den gemeindlichen Unterkünften sowohl Flüchtlinge als auch Bezieher von SGB II Leistungen oder sonstigen Leistungen untergebracht werden können.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: