Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt beschlossen:

 

a)  Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                           2,48 €

b)  Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                             0,66 €.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/424 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fedder geht auf die Kalkulation für die Unterhaltungskosten für die Kläranlage im OT Osterwick ein und möchte wissen, warum bei dieser Position 36.000 € veranschlagt seien.

 

Kämmerin Nürenberg gibt bekannt, dass bei der Kläranlage im OT Osterwick zusätzlich zum normalen Aufwand ein Update bei dem Leitsystem in Höhe von 10.000 € und eine Instandsetzung des Belegungsbecken in Höhe von 10.500 € geplant seien.

 

Ausschussmitglied Schubert spricht die Abwassermengen zwischen den einzelnen Ortsteilen an. Er sehe ein Missverhältnis zwischen Abwassermengen und den Unterhaltungskosten zwischen den OT Osterwick und Holtwick, da seiner Meinung nach die Unterhaltungskosten pro cbm Abwasser Bewegungsmengen im OT Holtwick größer seien als im OT Osterwick.

 

Kämmerin Nürenberg sagt eine Beantwortung der Frage über die Niederschrift zu.

 

Osterwick:

Durchschnittliche Abwassermenge in Osterwick 2013 bis 2015 = 1.498.474 cbm

Durchschnittliche Unterhaltungskosten in Osterwick 2013 bis 2015 = 84.483,71 €

Kosten pro cbm = 0,056 €/cbm.

 

Holtwick:

Durchschnittliche Abwassermenge in Holtwick 2013 bis 2015 = 587.734 cbm

Durchschnittliche Unterhaltungskosten in Holtwick 2013 bis 2015 = 60.582,32 €

Kosten pro cbm = 0,103 €/cbm.

 

Ausschussmitglied Fedder möchte wissen, warum die Veranschlagung der Stromkosten unterschiedlich hoch sei.

 

Kämmerin Nürenberg führt dazu aus, dass die Stromkosten für jede Position einzeln ermittelt worden seien und diese Summen der Kalkulation zu Grunde lägen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass ein Austausch von technischen Gerätschaften erfolge und darin Veränderungen beim Strom zu finden seien.

 

Ausschussmitglied Söller möchte wissen, ob das neue Pumpwerk am Sportplatz im OT Osterwick auch in der Kalkulation enthalten sei.

 

Kämmerin Nürenberg gibt bekannt, dass dieses Pumpwerk in die Niederschlagswasserkosten einberechnet werde.

 

Ausschussmitglied Fedder merkt an, dass bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei der Position „Beratungsbedarf“ ein Betrag in Höhe von 20.000 € eingestellt sei. Er möchte wissen, wofür diese Mittel verwendet werden sollen.

 

Kämmerin Nürenberg führt dazu aus, dass verschiedene Anträge, z.B. für das Stellen von Einleitungsanträgen und der Regenwassernutzung und –beseitigung gestellt werden müssen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass gewisse Regularien, wie z.B. ein Notfall- und Unfallplan vorhanden sein müssen und durch die Erstellung selbiger Beratungskosten anfallen.

 

Ausschussmitglied Fedder bittet darum, dass die Nutzungsentgelte der KAIRO den Buchstaben A, B, C und D zugeordnet werden sollen.

 

Kämmerin Nürenberg führt dazu aus, dass die Nutzungsentgelte der KAIRO nach Abschreibung und Verzinsung aufgeteilt und die Gesamtsumme in der Kalkulation enthalten sei. Sie gibt bekannt, dass eine Zuordnung zu den Buchstaben möglich sei und diese Aufstellung über die Niederschrift mitgeteilt werde.

 

Aufteilung:

 

Das Nutzungsentgelt lt. Wirtschaftsplan der Kairo GmbH wird entsprechend Netto dargestellt. Da die Gemeinde Rosendahl an die Kairo GmbH Mehrwertsteuer zahlen muss sind die Werte in der Gebührenkalkulation Bruttobeträge.

 

A – Abschreibungen: 264.174 €

B – Verzinsung: 129.277 €

C – Allgemeinkostenaufschlag: 34.949 €

D – Gewinnaufschlag: 12.852 €.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: