Aufgrund der bestätigend zur
Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die
Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit
Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 99,92 €
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 7,01 €
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,69 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/425 und gibt Erläuterungen. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Anschließend fasst der Ausschuss
folgenden Beschluss: