Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2017 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                         99,92 €

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                      7,01 €

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                     5,69 €.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/425 und gibt Erläuterungen. Wortmeldungen erfolgen nicht.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: