Sitzung: 24.11.2016 Rat
Bürgermeister Gottheil teilt zu
der Frage von Ratsmitglied Neumann zur Kündigung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung bezüglich der Zuständigkeit zur Überwachung von Kleinkläranlagen
im Gemeindegebiet durch den Kreis Coesfeld mit, dass nach § 4 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Kündigung mit einer Frist von 12
Monaten zum Jahresende möglich sei. Frühester Kündigungszeitpunkt sei der
31.12.2017. Hierzu sei ein Ratsbeschluss erforderlich, welcher zur Wahrung der
Kündigungsfrist in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2016 zu fassen wäre.
Er führt aus, dass die auf den Kreis Coesfeld erfolgte Aufgabenübertragung
keine Änderung des § 8.1 (Überwachung
der Grundstücksentwässerungsanlagen und Betretungsrecht) der Satzung über die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose
Gruben) der Gemeinde Rosendahl vom 19. Dezember 2005 (in der Fassung der 2.
Änderungssatzung vom 6. Juli 2012) erforderlich mache.