Bürgermeister Gottheil teilt zu der Frage von Ratsmitglied Neumann zur Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bezüglich der Zuständigkeit zur Überwachung von Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet durch den Kreis Coesfeld mit, dass nach § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Kündigung mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende möglich sei. Frühester Kündigungszeitpunkt sei der 31.12.2017. Hierzu sei ein Ratsbeschluss erforderlich, welcher zur Wahrung der Kündigungsfrist in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2016 zu fassen wäre. Er führt aus, dass die auf den Kreis Coesfeld erfolgte Aufgabenübertragung keine Änderung des § 8.1 (Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Betretungsrecht) der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Gemeinde Rosendahl vom 19. Dezember 2005 (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 6. Juli 2012) erforderlich mache.