Der geänderte Planungsstand wird anerkannt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/448 in den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in der Anlage V aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. IX/448 als Anlage VII beigefügten Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/448 und gibt Erläuterungen.

 

Frau Fleischmann erörtert die Maßnahme anhand einer Power-Point-Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage I beiliegt. Mit dieser Maßnahme seien alle Richtwerte umgesetzt. Sie sei auch mit den unmittelbar angrenzenden Anliegern abgestimmt.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, was passiere, wenn der Anlieger des Grundstück „Flurstück-Nr.: 307“ eine Bebauung anstrebe. Seien weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich und wer habe die Verpflichtung zur Umsetzung weiterer Maßnahmen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass dieses in einem neuen Planverfahren zu prüfen sei und entsprechend der bisherigen Praxis der neue Bauherr die Planungskosten zu tragen habe.

 

Ausschussmitglied Wigger möchte wissen, ob eine Einkofferung von 3,5 m zur östlichen Grundstücksgrenze hin ausreichend sei.

 

Frau Fleischmann führt aus, dass in dem Bereich der Anlieferung ein L-Profil verlegt sei und zum jetzigen Zeitpunkt eine Tiefe von 1 m gegeben sei. Durch die Einkofferung komme eine Gesamthöhe von 4,5 m zustande.

 

Ausschussmitglied Mensing geht auf die Anlage 7 ein und möchte wissen, wie groß der Abstand zwischen der Bäckerei und dem Lebensmittelmarkt sei.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass in dem Entwurf des Bebauungsplans die Baugrenzen großzügig ausgewiesen wurden. Nach der jetzigen Planung wird der Baukörper des Lebensmittelmarktes im Fall der Erweiterung parallel zur  B474 verlaufend ausgerichtet werde, so dass auch weiterhin die Zufahrt von der Kirchstraße erhalten bleiben könne.

 

Herr Lang gibt bekannt, dass es Zielsetzung der Bauleitplanung sei, die Möglichkeit der Umsetzung verschiedener Varianten u.a. bei der Wegeführung offen zu halten.

 

Ausschussmitglied Mensing weist darauf hin, dass zwischen Baukörper und Bäckerei ein Mindestabstand von 3 m gegeben sein müsse.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: