Der Planungsstand wird anerkannt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/441 in den Anlagen I und II beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zu Kenntnis genommen, dass die in Anlage III beigefügten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Es wird beschlossen, den als Anlage IV beigefügten Entwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel (Lebensmittelvollsortimenter) im Ortsteil Darfeld gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/441 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass von der Handwerkskammer und vom Landesbetrieb „StraßenNRW“ Stellungnahmen eingegangen und keine Bedenken geäußert worden seien. Die Stellungnahmen werden der Niederschrift als Anlage II und III beigefügt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: