Der Planungsstand wird anerkannt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/444 in den Anlagen I bis IX beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zu Kenntnis genommen, dass die in Anlage X beigefügten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Es wird beschlossen, den als Anlage XI beigefügten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                5 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Ausschussmitglied Weber verlässt den Zuhörerbereich und nimmt an der weiteren Sitzung wieder teil. 


Ausschussmitglied Weber erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/444 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass durch Dr. Caesperlein mitgeteilt worden sei, dass es keinen Einfluss auf die Baumaßnahme geben werde. Das Regenrückhaltebecken sei ausreichend dimensioniert und eine Neuberechnung sei nicht erforderlich.

 

Ausschussmitglied Mensing möchte wissen, ob  eine Berechnung zu den Mengen an Oberflächenwasser aus dem bisherigen Gebiet vorliege, welches über den Mischwasserkanal abgeführt werde. Er vertritt die Meinung, dass die Flächen an der Kardinal-von-Galen-Straße mit eingerechnet werden müssen. Dr. Caesperlein nehme drei Grundstücke aus der Berechnung heraus und verteile sie auf die Gesamtfläche, und dies ohne Rücksicht auf eine eventuelle Hinterbebauung und einen damit verbundenen Anstieg des Oberflächenwassers. Versiegelte Flächen sollen für die Berechnung herangezogen werden, so Herr Mensing. Auch sei ein Teil der Legdener Straße mit eingerechnet, wobei der Landesbetrieb „StraßenNRW“ einen eigenen Abwasserkanal haben soll. Er halte das Gutachten für falsch und es habe nur eine Relevanz bei Variante 1, die aber für die „WIR“ nicht in Frage komme. Er möchte wissen, welchen Verlauf der Regenwasserkanal des Landesbetriebes „StraßenNRW“ nehme und welche Aufnahmekapazitäten dieser habe. Auch möchte er wissen, ob es eine Tendenz gebe, den Regenwasserkanal des Landesbetriebs „StraßenNRW“ für die Abführung von Oberflächenwasser zu nutzen. Er bittet um Verdeutlichung der Unterschiede zwischen den Varianten 2 und 3.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass es für die rückwärtige Bebauung im Bereich Legdener Straße /Marienstraße noch keine Parzellenschärfe gebe. Neue Baugebiete müssen zukünftig im Trennsystem entwässert werden. Bezüglich des Verlaufes des Regenwasserkanals des Landesbetriebs „StraßenNRW“ und den Aufnahmekapazitäten erfolge eine Erläuterung in der Ratssitzung.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck merkt an, dass entlang der Gescheraner Straße der Graben ständig gepflegt werden müsse, da keine Verrohrung vorliege. Auch möchte er wissen, wo bei der Variante 4 das Regenrückhaltebecken an der Handwerkerstraße und eine Vergrößerung des Gewerbegebietes unter Nutzung des Regenrückhaltebeckens möglich sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass ein Regenrückhaltebecken an der Handwerkerstraße vorhanden sei. Nach Auskunft von Dr. Caesperlein habe dieses Regenrückhaltebecken die zusätzliche Funktion, dass sie auch das Wasser kläre Auch bestehe die Möglichkeit, es bei einer Vergrößerung des Gewerbegebietes zu nutzen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt möchte wissen, wie viele Grundstücke veräußert werden sollen.

 

Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass keine aktuelle Sachlage vorliege.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: