Den der in der Sitzungsvorlage Nr. IX/413 zu den Anlage I bis VII
beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage VIII aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher
Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.
Der der Sitzungsvorlage Nr. IX/413 als Anlage IX beigefügte Planentwurf,
bestehend aus Planzeichnungen, Erläuterungen und Begründung mit Umweltbericht,
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/413 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Weber führt aus, dass ein Investor
trotz Ratsbeschlusses genau überlegen müsse, welche Baumaßnahme unter
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben realisiert werden solle. Dies folge auch
aus der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu anderen
Baumaßnahmen, so Ratsmitglied Weber.
Ratsmitglied Branse mache es stutzig, dass der
Gesetzgeber keine Einwände gegen eine solche Maßnahme vorbringe und die
Verantwortung auf ein kommunales politisches Gremium übertrage. Er werde sich
bei der Abstimmung zu dieser Maßnahme enthalten. Er sehe die Maßnahme an dem
Standort als nicht nötig an. Ratsmitglied Branse macht deutlich, dass er nur
gegen die Aussiedlung des Betriebes an dem konkret vorgesehenen neuen Standort
sei.
Ratsmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass er der
Maßnahme nicht zustimmen könne, da seiner Meinung nach der neue Standort zu nah
am Ortsgebiet sei. Er könne aber auch nicht gegen die Maßnahme stimmen, da der
jetzige Betrieb aus dem Ort heraus solle. Er macht deutlich, dass er sich bei
der Abstimmung ebenfalls enthalten werde.
Ratsmitglied Neumann gibt bekannt, dass er bei der
Abstimmung aus Gewissensgründen nicht zustimmen könne.
Ratsmitglied Lethmate teilt mit, er werde für die
Maßnahme stimmen. Er habe mit Planungsumweltrechtsbehörde Gespräche geführt.
Ihm sei mitgeteilt worden, dass in der vorliegenden Maßnahme eine gewisse
Brisanz liege. Er führt aus, dass ein Risiko für den Investor bestehen könne,
sollten Gerichte durch Urteilssprechung eine solche Maßnahme untersagen. Er
ergänzt, dass bei einer Zustimmung zu dieser Maßnahme er sich vorstellen könne,
dass künftige Maßnahmen durch Verschärfung der Vorgaben kaum zu realisieren
seien. Er sehe weiteren Beratungsbedarf zu solchen Maßnahmen und möchte den
weiteren Ablauf der vorliegenden Maßnahme wissen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass die Realisierung von Maßnahmen in der Verantwortung der Bauherren liege. Zur Realisierung der Maßnahme sei es wichtig, in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen um eine Auslegung der Planunterlagen vorzunehmen. Sie gehe davon aus, dass im ersten Halbjahr 2017 mit der Realisierung der Maßnahme begonnen werden könne.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: