Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/423 als Anlage I beigefügte 15. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2017 beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage I beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/423 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Branse führt aus, dass in den Gebühren
Wertansätze für kalkulatorische Zinsen enthalten seien. Seine Fraktion habe am
29.08.2016 einen Antrag gestellt auf die Reduzierung der kalk. Zinsen gestellt.
Dieser sei dann im Ver- und Entsorgungsausschuss und nicht wie gefordert im Rat
behandelt worden. Dies moniert er ausdrücklich. Er vertritt die Meinung, dass
Bürgermeister Gottheil nicht bereit sei mit der SPD über diese Angelegenheit zu
sprechen. Aus diesem Grund habe er sich an die Lokalpresse gewandt. Er sehe
weiterhin den kalkulatorischen Zinssatz von 6 % als zu hoch an. Seiner Meinung
nach fließen die erzielten Gewinne in den Haushalt der Gemeinde, um von dieser
zur Kreditablösung verwendet werde. Er vertritt die Meinung, dass den Bürgern
entgegengekommen werden solle. Aufgrund des kalkulatorischen Zinssatzes werde
er bei der Abstimmung zum TOP keine Zustimmung geben. Durch seine Ablehnung
wolle er Aufmerksamkeit für die Angelegenheit in der Bürgerschaft erreichen. Er
sehe eine Unzulässigkeit in der Veranschlagung des Zinssatzes, da die Gemeinde
nur kostendeckend und nicht gewinnorientierend arbeiten dürfe. Er verstehe es
als Strategie, dass die Abstimmungen der TOP´s mit den kalkulatorischen
Zinssatz absichtlich in der letzten Sitzung des Rates beraten und abgestimmt
werde. Er betont, dass er eine Entscheidung des kompletten Rates und nicht nur
eine Entscheidung des Ver- und Entsorgungsausschuss zu dem Antrag haben wollte.
Ratsmitglied Neumann stimmt den Ausführungen von
Ratsmitglied Branse zu. Er führt aus, dass die Zinslandschaft eine Veränderung
erfahren habe und ein Mittelwert (3%) veranschlagt werden solle. Er werde bei
der Abstimmung zu den TOP 13 und 14 ebenfalls keine Zustimmung geben.
Ratsmitglied Schulze Baek führt aus, dass sich der
kalkulatorische Zinssatz sich nach dem täglichen Geldverkehr richte.
Ratsmitglied Mensing führt aus, dass der Antrag
der SPD vom Rat an den Ver- und Entsorgungsausschuss zur Beratung und
Abstimmung verwiesen worden sei. Er ergänzt, dass es formal richtig sei, dass
die SPD den Antrag nur an den Rat habe stellen wollen. Er vertritt die Meinung,
dass der kalkulatorische Zinssatz für 2017 beibehalten werden solle und für
2018 eine neue Kalkulation vorgenommen werden solle. Er ergänzt, dass die
vorhandenen Zinssätze aus der Aufnahme von Krediten resultieren.
Ratsmitglied Weber kann sich vorstellen, dass der
jetziger kalkulatorische Zinssatz zu hoch erscheine. Er stimmt den Aussagen von
Ratsmitglied Branse zu, dass erzielte Gewinne in den Haushalt der Gemeinde
übergehen.
Bürgermeister Gottheil bezieht Stellung zu dem
bisherigen Gesprächsverlauf. Er weist daraufhin, dass die Gemeinde nach den
Vorgaben des Kommunalabgabengesetztes (KAG) verpflichtet sei, die Gebühren
kostendeckend zu berechnen. Nach den Vorgaben in § 6 KAG sei es ausdrücklich
zulässig, die kalkulatorischen Zinsen und Kosten in Ansatz zu bringen. Zur
Zulässigkeit des Prozentsatzes von 6 % sei im Ver- und Entsorgungsausschuss am
28.09.2016 umfassend vorgetragen worden. Er macht deutlich, dass seitens
Verwaltung und Rat maßvoll gehandelt werde, dieses auch in Bezug auf eine
mögliche Über- und Unterdeckung von Gebührenaufkommen aus Vorjahren und deren
Berücksichtigung in der jeweils aktuellen Gebührenkalkulation. Er macht
deutlich, dass im Gemeindegebiet gerade in Bereich der Entwässerung weiterhin
ein hoher Investitionsbedarf bestehe. Er halte es daher für den richtigen Weg,
den bisherigen Zinssatz beizubehalten, um die Gebühren soweit wie möglich
konstant zu gestalten und zukünftig drastische Gebührensprünge zu vermeiden.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: