Der Planungsstand wird anerkannt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/444 in den Anlagen I bis IX beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zu Kenntnis genommen, dass die in Anlage X beigefügten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Es wird beschlossen, den als Anlage XI beigefügten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig

 

Ratsmitglied Weber verlässt den Zuhörerbereich und nimmt an der weiteren Sitzung teil.


Ratsmitglied Weber erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/444 und gibt Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Mensing möchte wissen, ob sich der Regenwasserkanal in der B474 im Besitz des Landes NRW befinde und er führ die Abführung genutzt werden könne.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb verdeutlicht durch einen Übersichtsplan die Lage der verschiedenen Kanäle. Zur Abführung des Oberflächenwassers solle ein vorhandener Regenwasserkanal in der Legdener Straße genutzt werden, welcher in den Midlicher Bach münde. Bei einer anderen Verlegung müsse der Gehweg aufgenommen werden. Es sei nötig, dass Oberflächenwasser zu klären. Aus dem Regenrückhaltebecken sei eine Direktableitung möglich. Sie führt aus, dass kein direkter Zugang zum Regenwasserkanal in der B474 vorhanden sei.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: