Der Planungsstand
wird anerkannt.
Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/444 in den Anlagen I bis IX beigefügten
Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zu Kenntnis genommen, dass die in Anlage X beigefügten Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
vorgetragen haben.
Es wird beschlossen, den als Anlage XI beigefügten Entwurf zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Schlee“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Weber verlässt den Zuhörerbereich und nimmt an der weiteren Sitzung teil.
Ratsmitglied Weber erklärt sich für befangen und
nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/444 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Mensing möchte wissen, ob sich der
Regenwasserkanal in der B474 im Besitz des Landes NRW befinde und er führ die
Abführung genutzt werden könne.
Fachbereichsleiterin Brodkorb verdeutlicht durch
einen Übersichtsplan die Lage der verschiedenen Kanäle. Zur Abführung des
Oberflächenwassers solle ein vorhandener Regenwasserkanal in der Legdener
Straße genutzt werden, welcher in den Midlicher Bach münde. Bei einer anderen
Verlegung müsse der Gehweg aufgenommen werden. Es sei nötig, dass
Oberflächenwasser zu klären. Aus dem Regenrückhaltebecken sei eine
Direktableitung möglich. Sie führt aus, dass kein direkter Zugang zum
Regenwasserkanal in der B474 vorhanden sei.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: