Beschluss: ungeändert beschlossen

Der überplanmäßigen Auszahlung in einer Gesamthöhe von 33.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

 

Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird durch Minderausgaben im Teilergebnisplan 01.015 „Gebäudemanagement“ unter dem Sachkonto 521100 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen – gewährleistet.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/445 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: