Der überplanmäßigen Auszahlung in einer Gesamthöhe von 33.000 € wird
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.
Die erforderliche Deckung der überplanmäßigen Auszahlung wird durch
Minderausgaben im
Teilergebnisplan 01.015 „Gebäudemanagement“ unter dem Sachkonto 521100 –
Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen – gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/445 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: