Sitzung: 08.02.2017 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/451
Die im Entwurf des
Haushaltes 2017 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte
03 Gleichberechtigung
von Frau und Mann
07 Städtepartnerschaften
16 Kulturveranstaltungen
und -förderung
19 Gemeindliche
Kinder-, Jugend- und Familienförderung
20 Sportanlagen
21 Sportförderung
22 Öffentlicher
Personennahverkehr
37 Bürgerbüro
38 Standesamt
41 Leistungen
nach dem SGB II
42 Leistungen
nach dem SGB XII
43 Unterhaltsleistungen
44 Leistungen
für ausländische Flüchtlinge
45 Sozialversicherung
und -versorgung, Seniorenangelegenheiten
47 Wohngeld
49 Unterkünfte
für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose
50 Friedhöfe
52 Kinderspiel-
und Bolzplätze
werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen
ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden
Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2017 empfohlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/451 und gibt Erläuterungen.
Zu Produkt 03 (Gleichberechtigung von Frau und
Mann) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 07 (Städtepartnerschaften) erfolgen
keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 16 (Kulturveranstaltungen und
–förderungen) erläutert Kämmerin Nürenberg die Änderungsliste. Hier ist
zusätzlich die Anschaffung einer Mikrofon-Anlage vorgesehen.
Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, warum
sich keine Anlage im Eigentum der Gemeinde befinde.
Kulturbeauftragte Hinske-Mehlich führt aus, dass
die frühere Nutzung mit der mobilen Anlage des Rathauses bzw. der Grundschulen
erfolgte. Zum jetzigen Zeitpunkt stehe aber keine andere mobile Anlage mehr zur
Verfügung.
Allgemeine Vertreterin Roters ergänzt, dass die
neue Mikrofon-Anlage nur für Lesungen, Vorträge und kleinere Veranstaltungen
gedacht sei. Sie solle bei Großveranstaltungen nicht zum Einsatz kommen.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass beim
Kauf einer Mikrofon-Anlage über Jahre darauf zurückgegriffen werden könne,
jedoch bei einer Ausleihe eventuell der Zugriff auf Geräte mit einer
aktuelleren Technik möglich sei.
Kulturbeauftragte Hinske-Mehlich gibt bekannt,
dass eine Ausleihe höhere Kosten gegenüber dem Ankauf einer Mikrofon-Anlage
verursache.
Ausschussmitglied Weber möchte wissen, wie hoch
der Zuschuss aus den vertraglichen Verpflichtungen mit der Kapellengemeinde
„St. Anna Höpingen“ im OT Darfeld sei.
Ausschussvorsitzender Eimers erklärt, dass der
Zuschuss an die Kapellengemeinde laut Haushaltsplan 1.175 € betrage. Er
versichere, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sorgfältig umgegangen
werde.
Ausschussmitglied Lethmate hält es für sinnvoll,
dass die Mikrofon-Anlage nicht nur auf Lese- oder Vortragsveranstaltungen
beschränkt werde, sondern evtl. auch für Musikveranstaltungen eingesetzt werden
könne.
Kulturbeauftrage Hinske-Mehlich führt dazu aus,
dass die Anlage nur für kleinere Veranstaltungen geeignet sei.
Großveranstaltungen sollen weiterhin durch versierte Anlagen-Betreiber
begleitet werden.
Ausschussmitglied Mensing wünscht sich zu Nr. 12
der Leistungsbeschreibung bei Produkt 16 eine Aufführung aller Büchereien im
Gemeindegebiet. Anschließend führt er aus, dass der als Tischvorlage bekannt
gegebene Antrag der WIR-Fraktion nur für die gemeindliche Schulbücherei in der
Grundschule Holtwick gelte. Mit dem Zuschuss solle das vorhandene Angebot
aktualisiert werden.
Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, wer die
gemeindliche Schulbücherei leite und ob nicht vielleicht eine Zusammenlegung
mit der katholischen öffentlichen Bibliothek (köb) St. Nikolaus im OT Holtwick
sinnvoll sei.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die
gemeindliche Schulbücherei durch Ehrenamtliche und eine gemeindliche
Bediensteten mit drei Wochenarbeitsstunden geleitet werde. Er vertritt die
Meinung, dass beide Büchereien im OT Holtwick in ihrem Bestand erhalten bleiben
sollen, da es sich um bekannte und funktionierende Modelle handele.
Ausschussmitglied Lethmate möchte, dass ein
Austausch zwischen den Büchereien im OT Holtwick erfolgen solle. Auch stellt er
die Frage an Ausschussmitglied Mensing, wie die Zuschusshöhe von 800 € zustande
komme.
Ausschussmitglied Mensing führt dazu aus, dass zur
Ermittlung der Zuschusshöhe eine Kalkulation über die Kosten von Büchern und
die Ausleihzahlen der Schüler durchgeführt worden sei.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt merkt an, dass eine
gemeindliche Schulbücherei sinnvoll sei, wenn sie pädagogisch eingebunden
werde. Er möchte wissen, ob es sich bei dem Zuschuss um einen einmaligen oder
einen wiederkehrenden Zuschuss handele und eine Effektivität nachvollzogen
werden könne.
Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass es
schwierig sei, eine Effektivität nachzuvollziehen. Er macht den Vorschlag, die
Büchereien im OT Holtwick vor der nächsten Ausschusssitzung zu besichtigen.
Ausschussvorsitzender Eimers nimmt den Vorschlag
auf, die Büchereien im OT Holtwick vor der nächsten Sitzung zu besichtigen.
Treffpunkt und Uhrzeit werden mit der nächsten Einladung bekannt gegeben.
Ausschussvorsitzender Eimers fragt, ob eine
Abstimmung über einen einmaligen Zuschuss erfolgen solle.
Ausschussmitglied Weber sieht es als nicht
sinnvoll an, dass der Zuschuss nur einmalig gewährt werde. Bei der
gemeindlichen Schulbücherei handele es sich um ein funktionierendes System und deshalb solle der Zuschuss dauerhaft
gezahlt werden.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Antrag
der WIR-Fraktion nach seinem Verständnis über 4 Jahre gelten solle, aufgrund
des Haushalts-Planungszeitraums.
Ausschussmittglied Lethmate beantragt um 20.55 Uhr
zur Besprechung der CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Um 21.03 wird die
Sitzung fortgesetzt.
Ausschussmitglied Deitert führt aus, dass der
Antrag der WIR-Fraktion sinnvoll und nachvollzogen werden könne. Er schlägt
vor, für die Summe des Zuschusses im Haushalt einen Platzhalter zu schaffen,
damit über den Antrag beraten werden könne.
Ausschussvorsitzender Eimers gibt den Hinweis,
dass in der Sitzung nur eine Beschlussempfehlung abgegeben werde und der Rat
abschließend über den Antrag entscheide.
Abstimmungsergebnis
über den Antrag der WIR-Fraktion:
5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen. Der Antrag wird damit angenommen und in der Änderungsliste für den Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt.
Zu Produkt 19 (Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung)
legt Kämmerin Nürenberg den Ausschussmitgliedern eine aktualisierte
Änderungsliste vor und erläutert die Änderungen.
Ausschussmitglied Weber wünscht sich zur besseren Außendarstellung eine Auflistung, aus der alle freiwilligen Leistungen zu ersehen seien.
Kämmerin Nürenberg führt aus,
dass dies eine umfangreiche Liste werden könne. Eine vollständige Auflistung
könne aber erstellt werden.
Ausschussmitglied Mensing bemerkt, dass eine Auflistung während des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegen habe und diese als Grundlage genommen werden könne.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Genauigkeit in dieser Auflistung kaum erreicht werden könne, da es sich der Kenntnis entziehe, wo gemeindliche Bedienstete überall nicht in Euro abgerechnete oder nachgehaltene Leistungen erbringen.
Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, wie hoch der Zuschuss für eine pädagogische Fachkraft „Jugendarbeit“ sei.
Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass die Gemeinde Rosendahl 50 % der Kosten von zwei Stellen für zwei Fachkräfte trage und der Kreis Coesfeld sich mit weiteren 50 % an den Kosten beteilige.
Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass eine Veranstaltung für unter 30-Jährige stattfinden solle. Er hebt es positiv hervor, dass die Gemeinde sich finanziell beteilige und die Veranstaltung durch Externe begleitet werde. Er ergänzt, dass für Veranstaltung für unter 27-jährige eine Förderung aus der Jugendförderung eventuell möglich sei und deshalb die Veranstaltung für unter 27-jährige und nicht 30-jährige ausgewiesen werden solle.
Zu Produkt 20 (Sportanlagen) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 21 (Sportförderung) führt Ausschussmitglied Eilmann aus, dass weitere Anträge von z.B. Sportvereinen auf Zuschuss eingereicht werden könnten. Er ergänzt, dass bei den Anträgen eine Einzelfallprüfung erfolgen solle. Aus diesem Grunde könne ein Platzhalter in Höhe von 10.000 € bei diesem Produkt geschaffen werden, um daraus dann einen Zuschuss an Antragsteller zu erbringen.
Ausschussmitglied Mensing sieht es als nicht gut an, einen solchen Platzhalter mit dieser Summe einzustellen, da dies seiner Meinung nach Begehrlichkeiten wecken könne.
Ausschussmitglied Kreutzfeldt unterstützt die Aussage von Ausschussmitglied Mensing.
Ausschussmitglied Lethmate sieht bei einer Einzelfallprüfung die Gefahr, dass eine Objektivität fehle. Er habe auch ein Problem mit dem Antrag des Reit- und Fahrvereins Darfeld e.V., da für ihn keine Objektivität zu ersehen sei. Er wünsche sich, dass das Antragsverfahren versachlicht werden solle.
Ausschussmitglied Weber unterstützt den „Platzhalter“ der CDU-Fraktion nicht.
Kämmerin Nürenberg sieht die Problematik, dass wenn bei diesem Produkt ein Platzhalter eingestellt werde, daraus resultiere, dass anderen Vereinen kein Zuschuss aus anderen Produkten gewährt werden könne. Sie halte die bisherige Vorgehensweise, auf Antrag bei nach vorhandenen finanziellen Mitteln einen Zuschuss zu zahlen, für die bessere Vorgehensweise.
Ausschussmitglied Lethmate kann die Meinung von Ausschussmitglied Mensing nicht teilen. Durch die WIR-Fraktion sei ein konkreter Antrag zur Behandlung gestellt worden und die Behandlung könne durch die Einstellung von 10.000 € vermieden werden, da durch die Mittel seiner Meinung nach eine einfachere Handhabe von Anträgen gegeben sei.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zur Vorlage von Anträgen für das Folgejahr eine Einreichungsfrist vereinbart werden könne, bis wann Anträge auf Gewährung eines Zuschusses bei der Gemeinde vorliegen sollen. Er sehe in dem Platzhalter die Gefahr des Weckens von Begehrlichkeiten.
Eine formelle Abstimmung zur Einstellung eines Pauschalansatzes von 10.000 € für die Förderung der Arbeit der Rosendahler Vereine und Verbände erfolgt nicht.
Zu Produkt 22 (Öffentlicher Personennahverkehr) gibt Ausschussmitglied Mensing den Hinweis, dass unter TOP 6 ö.S. eigentlich ein Beschlussvorschlag gefasst werden sollte, damit es zu keiner Einstellung von Streckenabschnitten komme.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nach Anpassung des Streckennetzes der Gemeinde durch die Bezirksregierung Münster eine Gesamtübersicht der unterschiedlichen Nachtbuslinienübermittelt werde und die Gemeinde das Recht auf Stellungnahme zum Gesamtentwurf und Nachbesserung des Streckennetzes habe. Die abschließende Entscheidung zu dem angepassten Streckennetz werde durch den Rat der Gemeinde Rosendahl getroffen.
Zu Produkt 37 (Bürgerbüro) möchte Ausschussvorsitzender Eimers wissen, wie die neuen Öffnungszeiten des Bürgerbüros von der Bürgerschaft angenommen werden.
Fachbereichsleiter Croner führt
aus, dass die Öffnungszeiten durch die
Bürgerschaft gut angenommen worden seien. Besonders der Donnerstag sei gut
frequentiert.
Zu Produkt 38 (Standesamt) möchte Ausschussmitglied Kreutzfeldt wissen, ob ein Standesbeamter nur als Beamter im laufbahnrechtlichen Sinne im Standesamt tätig werden dürfe.
Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass es keine Verpflichtung gebe, nur Beamte im laufbahnrechtlichen Sinne im Standesamt einzusetzen. Es könne auch eine Ernennung eines Angestellten zum Standesbeamten erfolgen.
Zu Produkt 41 (Leistungen nach dem SGB II) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 42 (Leistungen nach dem SGB XII) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 43 (Unterhaltsleistungen) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 44 (Leistungen für ausländische Flüchtlinge) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 45 (Sozialversicherung und –versorgung, Seniorenangelegenheiten) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 47 (Wohngeld) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 49 (Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose) erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Produkt 50 (Friedhöfe) teilt Kämmerin Nürenberg mit, dass es eine Anpassung der Friedhofskalkulation gegeben habe und dieser noch zugestimmt werden müsse. Die Ansätze aus der Änderungsliste bezögen sich inhaltlich bereits auf diese Kalkulation. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Zu Produkt 52 (Kinderspiel- und Bolzplätze) möchte Ausschussmitglied Kreutzfeldt wissen, wie und durch wen die Entscheidung zur Aufgabe eines Spielplatzes getroffen werde. Auch möchte er wissen, wofür die Verpflichtungsermächtigung eingestellt sei.
Bürgermeister Gottheil führt aus,
dass der Beschluss zur Aufgabe eines Spielplatzes z.B. zur Umnutzung der
Grundstücksfläche im Ausschuss bzw. im Rat getroffen werde. Hierbei werde
ergebnisorientiert vorgegangen.
Kämmerin Nürenberg führt aus, dass die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15.000 € für die Erst- bzw. Neuanschaffung von Spielgeräten vorgesehen sei und dazu diene, frühzeitig neue Spielgeräte anschaffen zu können. Aufgrund von langen Lieferzeiten könnten ansonsten die Spielgeräte oftmals erst im Herbst aufgestellt werden.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: