Beschluss: ungeändert beschlossen

Die im Entwurf des Haushaltes 2017 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

03           Gleichberechtigung von Frau und Mann

07           Städtepartnerschaften

16           Kulturveranstaltungen und -förderung

19           Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung

20           Sportanlagen

21           Sportförderung

22           Öffentlicher Personennahverkehr

37           Bürgerbüro

38           Standesamt

41           Leistungen nach dem SGB II

42           Leistungen nach dem SGB XII

43           Unterhaltsleistungen

44           Leistungen für ausländische Flüchtlinge

45           Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten

47           Wohngeld

49           Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose

50           Friedhöfe

52           Kinderspiel- und Bolzplätze

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2017 empfohlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/451 und gibt Erläuterungen.

 

Zu Produkt 03 (Gleichberechtigung von Frau und Mann) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 07 (Städtepartnerschaften) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 16 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) erläutert Kämmerin Nürenberg die Änderungsliste. Hier ist zusätzlich die Anschaffung einer Mikrofon-Anlage vorgesehen.

 

Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, warum sich keine Anlage im Eigentum der Gemeinde befinde.

 

Kulturbeauftragte Hinske-Mehlich führt aus, dass die frühere Nutzung mit der mobilen Anlage des Rathauses bzw. der Grundschulen erfolgte. Zum jetzigen Zeitpunkt stehe aber keine andere mobile Anlage mehr zur Verfügung.

 

Allgemeine Vertreterin Roters ergänzt, dass die neue Mikrofon-Anlage nur für Lesungen, Vorträge und kleinere Veranstaltungen gedacht sei. Sie solle bei Großveranstaltungen nicht zum Einsatz kommen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass beim Kauf einer Mikrofon-Anlage über Jahre darauf zurückgegriffen werden könne, jedoch bei einer Ausleihe eventuell der Zugriff auf Geräte mit einer aktuelleren Technik möglich sei.

 

Kulturbeauftragte Hinske-Mehlich gibt bekannt, dass eine Ausleihe höhere Kosten gegenüber dem Ankauf einer Mikrofon-Anlage verursache.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, wie hoch der Zuschuss aus den vertraglichen Verpflichtungen mit der Kapellengemeinde „St. Anna Höpingen“ im OT Darfeld sei.

 

Ausschussvorsitzender Eimers erklärt, dass der Zuschuss an die Kapellengemeinde laut Haushaltsplan 1.175 € betrage. Er versichere, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sorgfältig umgegangen werde.

 

Ausschussmitglied Lethmate hält es für sinnvoll, dass die Mikrofon-Anlage nicht nur auf Lese- oder Vortragsveranstaltungen beschränkt werde, sondern evtl. auch für Musikveranstaltungen eingesetzt werden könne.

 

Kulturbeauftrage Hinske-Mehlich führt dazu aus, dass die Anlage nur für kleinere Veranstaltungen geeignet sei. Großveranstaltungen sollen weiterhin durch versierte Anlagen-Betreiber begleitet werden.

 

Ausschussmitglied Mensing wünscht sich zu Nr. 12 der Leistungsbeschreibung bei Produkt 16 eine Aufführung aller Büchereien im Gemeindegebiet. Anschließend führt er aus, dass der als Tischvorlage bekannt gegebene Antrag der WIR-Fraktion nur für die gemeindliche Schulbücherei in der Grundschule Holtwick gelte. Mit dem Zuschuss solle das vorhandene Angebot aktualisiert werden.

 

Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, wer die gemeindliche Schulbücherei leite und ob nicht vielleicht eine Zusammenlegung mit der katholischen öffentlichen Bibliothek (köb) St. Nikolaus im OT Holtwick sinnvoll sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die gemeindliche Schulbücherei durch Ehrenamtliche und eine gemeindliche Bediensteten mit drei Wochenarbeitsstunden geleitet werde. Er vertritt die Meinung, dass beide Büchereien im OT Holtwick in ihrem Bestand erhalten bleiben sollen, da es sich um bekannte und funktionierende Modelle handele.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte, dass ein Austausch zwischen den Büchereien im OT Holtwick erfolgen solle. Auch stellt er die Frage an Ausschussmitglied Mensing, wie die Zuschusshöhe von 800 € zustande komme.

 

Ausschussmitglied Mensing führt dazu aus, dass zur Ermittlung der Zuschusshöhe eine Kalkulation über die Kosten von Büchern und die Ausleihzahlen der Schüler durchgeführt worden sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt merkt an, dass eine gemeindliche Schulbücherei sinnvoll sei, wenn sie pädagogisch eingebunden werde. Er möchte wissen, ob es sich bei dem Zuschuss um einen einmaligen oder einen wiederkehrenden Zuschuss handele und eine Effektivität nachvollzogen werden könne.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass es schwierig sei, eine Effektivität nachzuvollziehen. Er macht den Vorschlag, die Büchereien im OT Holtwick vor der nächsten Ausschusssitzung zu besichtigen.

 

Ausschussvorsitzender Eimers nimmt den Vorschlag auf, die Büchereien im OT Holtwick vor der nächsten Sitzung zu besichtigen. Treffpunkt und Uhrzeit werden mit der nächsten Einladung bekannt gegeben.

 

Ausschussvorsitzender Eimers fragt, ob eine Abstimmung über einen einmaligen Zuschuss erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Weber sieht es als nicht sinnvoll an, dass der Zuschuss nur einmalig gewährt werde. Bei der gemeindlichen Schulbücherei handele es sich um ein funktionierendes System  und deshalb solle der Zuschuss dauerhaft gezahlt werden.

 

 

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Antrag der WIR-Fraktion nach seinem Verständnis über 4 Jahre gelten solle, aufgrund des Haushalts-Planungszeitraums.

 

Ausschussmittglied Lethmate beantragt um 20.55 Uhr zur Besprechung der CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung. Um 21.03 wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Ausschussmitglied Deitert führt aus, dass der Antrag der WIR-Fraktion sinnvoll und nachvollzogen werden könne. Er schlägt vor, für die Summe des Zuschusses im Haushalt einen Platzhalter zu schaffen, damit über den Antrag beraten werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Eimers gibt den Hinweis, dass in der Sitzung nur eine Beschlussempfehlung abgegeben werde und der Rat abschließend über den Antrag entscheide.

 

Abstimmungsergebnis über den Antrag der WIR-Fraktion:

 

5 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen. Der Antrag wird damit angenommen und in der Änderungsliste für den Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt.

 

Zu Produkt 19 (Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung) legt Kämmerin Nürenberg den Ausschussmitgliedern eine aktualisierte Änderungsliste vor und erläutert die Änderungen.

 

Ausschussmitglied Weber wünscht sich zur besseren Außendarstellung eine Auflistung, aus der alle freiwilligen Leistungen zu ersehen seien.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass dies eine umfangreiche Liste werden könne. Eine vollständige Auflistung könne aber erstellt werden.

 

Ausschussmitglied Mensing bemerkt, dass eine Auflistung während des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegen habe und diese als Grundlage genommen werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine Genauigkeit in dieser Auflistung kaum erreicht werden könne, da es sich der Kenntnis entziehe, wo gemeindliche Bedienstete überall nicht in Euro abgerechnete oder nachgehaltene Leistungen erbringen.

 

Ausschussmitglied Lethmate möchte wissen, wie hoch der Zuschuss für eine pädagogische Fachkraft „Jugendarbeit“ sei.

 

Allgemeine Vertreterin Roters führt aus, dass die Gemeinde Rosendahl 50 % der Kosten von zwei Stellen für zwei Fachkräfte trage und der Kreis Coesfeld sich mit weiteren 50 % an den Kosten beteilige.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, dass eine Veranstaltung für unter 30-Jährige stattfinden solle. Er hebt es positiv hervor, dass die Gemeinde sich finanziell beteilige und die Veranstaltung durch Externe begleitet werde. Er ergänzt, dass für Veranstaltung für unter 27-jährige eine Förderung aus der Jugendförderung eventuell möglich sei und deshalb die Veranstaltung für unter 27-jährige und nicht 30-jährige ausgewiesen werden solle.

 

Zu Produkt 20 (Sportanlagen) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 21 (Sportförderung) führt Ausschussmitglied Eilmann aus, dass weitere Anträge von z.B. Sportvereinen auf Zuschuss eingereicht werden könnten. Er ergänzt, dass bei den Anträgen eine Einzelfallprüfung erfolgen solle. Aus diesem Grunde könne ein Platzhalter in Höhe von 10.000 € bei diesem Produkt geschaffen werden, um daraus dann einen Zuschuss an Antragsteller zu erbringen.

 

Ausschussmitglied Mensing sieht es als nicht gut an, einen solchen Platzhalter mit dieser Summe einzustellen, da dies seiner Meinung nach Begehrlichkeiten wecken könne.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt unterstützt die Aussage von Ausschussmitglied Mensing.

 

Ausschussmitglied Lethmate sieht bei einer Einzelfallprüfung die Gefahr, dass eine Objektivität fehle. Er habe auch ein Problem mit dem Antrag des Reit- und Fahrvereins Darfeld e.V., da für ihn keine Objektivität zu ersehen sei. Er wünsche sich, dass das Antragsverfahren versachlicht werden solle.

 

Ausschussmitglied Weber unterstützt den „Platzhalter“ der CDU-Fraktion nicht.

 

Kämmerin Nürenberg sieht die Problematik, dass wenn bei diesem Produkt ein Platzhalter eingestellt werde, daraus resultiere, dass anderen Vereinen kein Zuschuss aus anderen Produkten gewährt werden könne. Sie halte die bisherige Vorgehensweise, auf Antrag bei nach vorhandenen finanziellen Mitteln einen Zuschuss zu zahlen, für die bessere Vorgehensweise.

 

Ausschussmitglied Lethmate kann die Meinung von Ausschussmitglied Mensing nicht teilen. Durch die WIR-Fraktion sei ein konkreter Antrag zur Behandlung gestellt worden und die Behandlung könne durch die Einstellung von 10.000 € vermieden werden, da durch die Mittel seiner Meinung nach eine einfachere Handhabe von Anträgen gegeben sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zur Vorlage von Anträgen für das Folgejahr eine Einreichungsfrist vereinbart werden könne, bis wann Anträge auf Gewährung eines Zuschusses bei der Gemeinde vorliegen sollen. Er sehe in dem Platzhalter die Gefahr des Weckens von Begehrlichkeiten.

 

Eine formelle Abstimmung zur Einstellung eines Pauschalansatzes von 10.000 € für die Förderung der Arbeit der Rosendahler Vereine und Verbände erfolgt nicht.

 

Zu Produkt 22 (Öffentlicher Personennahverkehr) gibt Ausschussmitglied Mensing den Hinweis, dass unter TOP 6 ö.S. eigentlich ein Beschlussvorschlag gefasst werden sollte, damit es zu keiner Einstellung von Streckenabschnitten komme.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass nach Anpassung des Streckennetzes der Gemeinde durch die Bezirksregierung Münster eine Gesamtübersicht der unterschiedlichen Nachtbuslinienübermittelt werde und die Gemeinde das Recht auf Stellungnahme zum Gesamtentwurf und Nachbesserung des Streckennetzes habe. Die abschließende Entscheidung zu dem angepassten Streckennetz werde durch den Rat der Gemeinde Rosendahl getroffen.

 

Zu Produkt 37 (Bürgerbüro) möchte Ausschussvorsitzender Eimers wissen, wie die neuen Öffnungszeiten des Bürgerbüros von der Bürgerschaft angenommen werden.

 

Fachbereichsleiter Croner führt aus, dass die Öffnungszeiten  durch die Bürgerschaft gut angenommen worden seien. Besonders der Donnerstag sei gut frequentiert.

 

Zu Produkt 38 (Standesamt) möchte Ausschussmitglied Kreutzfeldt wissen, ob ein Standesbeamter nur als Beamter im laufbahnrechtlichen Sinne im Standesamt tätig werden dürfe.

 

Bürgermeister Gottheil führt dazu aus, dass es keine Verpflichtung gebe, nur Beamte im laufbahnrechtlichen Sinne im Standesamt einzusetzen. Es könne auch eine Ernennung eines Angestellten zum Standesbeamten erfolgen.

 

Zu Produkt 41 (Leistungen nach dem SGB II) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 42 (Leistungen nach dem SGB XII) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 43 (Unterhaltsleistungen) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 44 (Leistungen für ausländische Flüchtlinge) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 45 (Sozialversicherung und –versorgung, Seniorenangelegenheiten) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 47 (Wohngeld) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 49 (Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 50 (Friedhöfe) teilt Kämmerin Nürenberg mit, dass es eine Anpassung der Friedhofskalkulation gegeben habe und dieser noch zugestimmt werden müsse. Die Ansätze aus der Änderungsliste bezögen sich inhaltlich bereits auf diese Kalkulation. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 52 (Kinderspiel- und Bolzplätze) möchte Ausschussmitglied Kreutzfeldt wissen, wie und durch wen die Entscheidung zur Aufgabe eines Spielplatzes getroffen werde. Auch möchte er wissen, wofür die Verpflichtungsermächtigung eingestellt sei.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Beschluss zur Aufgabe eines Spielplatzes z.B. zur Umnutzung der Grundstücksfläche im Ausschuss bzw. im Rat getroffen werde. Hierbei werde ergebnisorientiert vorgegangen.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 15.000 € für die Erst- bzw. Neuanschaffung von Spielgeräten vorgesehen sei und dazu diene, frühzeitig neue Spielgeräte anschaffen zu können. Aufgrund von langen Lieferzeiten könnten ansonsten die Spielgeräte oftmals erst im Herbst aufgestellt werden.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: