Beschluss: ungeändert beschlossen

Die im Entwurf des Haushaltes 2017 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

29 Wasserversorgung

30 Abfallbeseitigung und –entsorgung

31 Straßenreinigung und

56 Abwasserbeseitigung

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernissen zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2017 empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/454 und gibt Erläuterungen.

 

Zu Produkt 29 (Wasserversorgung) möchte Ausschussmitglied Rahsing wissen, warum die Gesamtmenge Wasser gestiegen sei.

 

Produktverantwortliche Berger führt aus, dass ein höherer Wasserverbrauch im Vorjahr festzustellen sei, aber ansonsten keine Kenntnis über die Gründe für die erhöhte Wassermenge vorliege.

 

Kämmerin Nürenberg erläutert die den Ausschussmitglieder vorgelegte Änderungsliste zu diesem Produkt.

 

Zu Produkt 30 (Abfallbeseitigung und -entsorgung) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 31 (Straßenreinigung) erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Zu Produkt 56 (Abwasserbeseitigung) möchte Ausschussmitglied Fedder wissen, warum eine Investition an der Belüftungsanlage des Belegungsbeckens vorgenommen werden solle. Diese Anlage sei seiner Meinung nach bereits 2011 bei einer Begehung vorgestellt worden und ihm Rahmen der Erneuerung der EMSR-Technik ausgetauscht worden.

 

Produktverantwortliche Musholt führt aus, dass das Drehkolbengebläse aus dem Jahr 1986 sei und hierfür die Investition vorgesehen sei.

 

Kämmerin Nürenberg ergänzt, dass wohl Schaltschränke modernisiert worden seien, ihrer Kenntnis nach aber nicht das Drehkolbengebläse. Ob ein Gebläse im Rahmen der Erneuerung der EMSR-Technik ausgetauscht worden sei, könne über das Protokoll beantwortet werden:

 

 Ergänzende Erläuterungen zur Frage von Ausschussmitglied Fedder im Nachgang zur Sitzung:

 

Für die Belüftung des Belebungsbeckens waren 2 polumschaltbare Gebläse (Gebläse I – II) und ein frequenzgeregeltes Gebläse (Gebläse III) vorhanden.

Die Gebläse I + II laufen im Regelfall im Wechselbetrieb; Gebläse III wird nach Bedarf als Ersatz für Gebläse I oder II eingeschaltet. Für das Gebläse I wurden seinerzeit (im Rahmen der Gesamtbetrachtung) hohe Betriebsstunden ermittelt. Auf der Grundlage eines Bemessungsnachweises durch das Ing.-Büro Rummler + Hartmann, Havixbeck, wurde die Erneuerung mit in die Gesamtmaßnahme aufgenommen.

Mit Beschluss des Rates vom 14.07.2011 wurde der Auftrag zur Lieferung und Montage der elektrotechnischen Ausrüstung, Mess-, Steuer- und – Regeltechnik, Automatisierung, an die Fa. STULZ-PLANAQUA GmbH, Grafenhausen, in Höhe von 173.170,91 € erteilt.

 

Inhalt des Auftrages war u.a. die Lieferung und Montage eines Drehkolbengebläses (Ersatz für Gebläse I) für die Drucklufterzeugung zur biologischen Abwasserreinigung mit entsprechender Schaltanlage (externer Schaltschrank). Fertigstellung der Gesamtmaßnahme März 2012.

 

In 2017 ist der Austausch eines weiteren Gebläses – welches noch aus der Erstausstattung 1986 stammt – dringend erforderlich, welches dann im Wechselbetrieb mit dem Gebläse aus 2012 eingesetzt wird.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: