Beschluss: ungeändert beschlossen

1.       Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW, den Regelstundensatz für den Verdienstausfallersatz für Ratsmitglieder der Gemeinde Rosendahl auf den Mindestlohn von derzeit 8,84 € festzulegen.

 

2.       Analog zur Anpassung des Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder wird für selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosendahl ebenfalls ein Regelstundensatz von 8,84 € festgelegt.

 

3.       Der Entwurf der dieser Sitzungsvorlage als Anlage I beigefügten 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beschlüsse zu 1. und 2. als Satzung beschlossen. Eine Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/450 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Steindorf führt aus, dass in der CDU-Fraktion intensiv über die Erhöhung der Pauschalen für Ausschussvorsitzende gesprochen worden sei. Er ergänzt, dass dieser Gesetzesbeschluss durch alle Parteien im Landtag NRW einstimmig gefasst worden sei und hiernach jeder Ausschussvorsitzende mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Wahlprüfungsausschusses die Erhöhung der Pauschale bekommen solle. Auch er sehe ein Gerechtigkeitsproblem gegeben, trotzdem sei seiner Meinung nach eine Diskussion über die Erhöhung der Pauschale nicht nötig.

 

Ausschussmitglied Weber sieht in der Erhöhung der Pauschale keinen positiven Zweck und eine Ungerechtigkeit gegeben. Er stelle sich die Frage, ob alle Ausschussvorsitzenden die erhöhte Pauschale annehmen werden.

 

Ausschussmitglied Branse vertritt die Meinung, dass die CDU-Fraktion kein Interesse an einer Diskussion über die Erhöhung der Pauschale habe. Er führt aus, dass Rettungssanitäter und die freiwillige Feierwehr ein wirkliches Ehrenamt ausübten. Auch er sieht eine Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Vorsitzenden gegeben und macht auf den großen Aufwand des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses aufmerksam. Er sieht einen solchen Aufwand bei anderen Ausschussvorsitzenden nicht gegeben und wünscht eine Abstimmung über die von der Erhöhung der Pauschale auszunehmenden Ausschussvorsitzenden. Nach seiner Auslegung des Gesetzes zur Erhöhung der Pauschale solle diese Abstimmung im Sinne des Landtages NRW sein.

 

Ausschussmitglied Steindorf führt aus, dass nach dem Abschlussbericht des Ehrenamt-Komitees das Ehrenamt gestärkt werden solle. Es solle eine Wertschätzung für die Ausübung des Ehrenamtes sein. Die Erhöhung der Pauschale solle erzeugen, dass die Vorsitzenden, die einen höheren Aufwand, sei es im öffentlichen Raum oder auch im privaten Umfeld, bei der Ausschussarbeit leisten müssen, besser gestellt werden sollen. Er bringt erneut zum Ausdruck, dass vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Sitzungshäufigkeit eine Ungerechtigkeit gegeben sei, aber nach der Auslegung des Gesetzes eine Außenvorlassung aller Vorsitzenden nicht rechtens sei. Dabei  hebt er den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hervor.

 

Bürgermeister Gottheil führt zu der Auslegung von Ausschussmitglied Steindorf aus dem Erlass vom 07. Februar 2017 aus, dass einzelne, nicht jedoch alle Ausschüsse von der Erhöhung der Pauschale ausgenommen werden können.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek erkennt den Sinn des Gesetzes, jedoch sei seiner Meinung nach die Auslegung selbigen nicht gelungen. Er sehe eine Ungerechtigkeit gegeben und sei unglücklich damit, dass über die Außenvorlassung von Ausschussvorsitzenden bei der Erhöhung der Pauschale kommunale Gremien und nicht der Landtag NRW entscheiden sollen.

 

Ausschussmitglied Fedder ist der Überzeugung, dass eine genaue Betrachtung des Aufwandes der Ausschussvorsitzenden erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Weber sieht das Gesetz als nicht gelungen an und macht deutlich, dass er ein Ehrenamt aus Überzeugung ausübe und nicht aufgrund finanzieller Aspekte.

 

Ausschussmitglied Branse sieht eine Diskrepanz in der Auslegung des Gesetzes gegeben. Er ergänzt, dass nach Anpassung der Zuständigkeitsanordnung eine Änderung dieser Regelung möglich sei. Er sehe eine Erhöhung der Pauschale an den Ausschuss selber und nicht an eine bestimmte Person gebunden und deshalb solle eine objektive Betrachtung des Aufwandes der Ausschussvorsitzenden erfolgen. Dies sei auch eine gute Darstellung der Bürgerschaft gegenüber.

 

Ausschussmitglied Branse stellt folgenden Antrag:

 

è Erhöhung der Pauschale beim Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und Ausschluss aller anderen Ausschussvorsitzenden bei der Erhöhung der Pauschale.

 

Die CDU-Fraktion beantragt zur Beratung eine Sitzungsunterbrechung. Diese dauert von 19.31 Uhr bis 19.41 Uhr.

 

Ausschussmitglied Steindorf führt aus, dass er den Wortbeitrag vom Ausschussmitglied Branse nicht kommentiere und gibt den Hinweis an anwesende Ausschussvorsitzende, dass die erhöhte Pauschale gespendet werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass über den Verzicht der Erhöhung der Pauschale nur der Ausschussvorsitzende durch Abgabe einer persönlichen schriftlichen Erklärung selber entscheiden könne.

 

Abstimmung über Antrag von Herrn Branse:

 

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

Antrag abgelehnt

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: