Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Verfahren zur  9. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/461 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Diese Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/461 und gibt Erläuterungen.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt an, dass das Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben worden sei und nachgereicht werde.

 

Ausschussmitglied Mensing gibt vorbehaltlich der Ratsentscheidung zum Aufstellungs- sowie ggf. Feststellungsbeschluss den Hinweis, dass der Baum, der auf dem Grundstück stehe, bis Februar 2017 entfernt werden solle, um die Nutzbarkeit des Grundstücks zu optimieren.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: