Sitzung: 26.01.2017 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: IX/461
Das Verfahren zur 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten
Verfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage
Nr. IX/461 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen.
Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Diese Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/461
und gibt Erläuterungen.
Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt an, dass das Artenschutzgutachten in
Auftrag gegeben worden sei und nachgereicht werde.
Ausschussmitglied Mensing gibt vorbehaltlich der Ratsentscheidung zum
Aufstellungs- sowie ggf. Feststellungsbeschluss den Hinweis, dass der Baum, der
auf dem Grundstück stehe, bis Februar 2017 entfernt werden solle, um die
Nutzbarkeit des Grundstücks zu optimieren.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: