Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/459 in Anlage  I und II  beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage III aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/459 als Anlage V beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig

 

Anschließend verlässt Ausschussmitglied Kreutzfeldt den Zuhörerbereich und nimmt an der weiteren Sitzung teil.


Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt sich für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/459 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Mensing möchte wissen, warum die Baugrenze von drei Metern im nördlichen Grundstücksteil nicht damals in den Bebauungsplan eingetragen worden sei.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb führt aus, dass bereits in einem früheren Änderungsverfahren die Baugrenze herausgenommen worden sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: