Das Verfahren zur 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick im beschleunigten
Verfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage
Nr. IX/461 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen.
Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Diese Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/461 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: