Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die Unterschutzstellung des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” nach § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG) wird aufgehoben. Der Bereich des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” wird aus der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl gestrichen.

 


Dieser Antrag wurde mit dem

 

Abstimmungsergebnis:          20 Ja-Stimmen

                                                 4 Nein-Stimmen

                                                 1 Enthaltung

 

angenommen.


Bezug: Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses vom 07.06.2006, TOP 2

 

Fraktionsvorsitzender Branse erläuterte anhand einer Präsentation die Grundzüge der Überlegungen, die zum Antrag der SPD-Fraktion geführt hätten. Er hielte eine Zurücknahme der Unterschutzstellung insbesondere deshalb für notwendig und sinnvoll, da die genaue Lage des ehemaligen Hauses Holtwick nicht bekannt sei. Das Areal, das unter Denkmalschutz stünde, sei nach seiner Auffassung damals im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes willkürlich abgegrenzt worden. Die SPD-Fraktion schlage daher vor, die Unterschutzstellung des gesamten Grundstücks aufzuheben und das Grundstück aus der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl zu streichen. Er hoffe und erwarte dann, dass das Westf. Amt für Bodendenkmalpflege genau konkretisiere, welche Bereiche – wenn überhaupt - unbedingt unter Denkmalschutz bleiben müssten. Nur so erhielte man mehr Gestaltungsfreiheit für die zukünftigen Planungen und einen sinnvolleren Zuschnitt der denkmalwürdigen Fläche.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf kündigte an, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde, wenn auch mit einer teilweise anderen Begründung, da nicht nachvollziehbar sei, warum diese Fläche unter Denkmalschutz stehe.

 

Ratsmitglied Söller fragte nach, ob überhaupt bekannt sei, wo die ursprüngliche Gräfte gelegen habe.

 

Ratsmitglied Wünnemann verwies auf die Urkatasteraufnahme aus dem Jahr 1826, in der die Lage des Gräfte eingezeichnet sei. Außerdem gab er bekannt, dass der Antrag der SPD-Fraktion auch von vielen Holtwicker Bürgern unterstützt würde. Dies hätten persönliche Gespräche gezeigt.

 

Ratsmitglied Neumann erklärte für sich persönlich, dass er gegen den Antrag stimmen werde, da er es für sinnvoller halte, zunächst ein stimmiges Gesamtkonzept für die zukünftige Nutzung zu erstellen, bevor Überlegungen bezüglich des denkmalgeschützten Bereichs angestellt würden.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Gründe erklärte Fraktionsvorsitzender Weber, den Antrag der SPD-Fraktion zu unterstützen, da nicht nachvollziehbar sei, warum die Fläche denkmalwürdig sein soll.

 

Ratsmitglied Everding gab ihr Einverständnis zu dem Antrag bekannt. Sie habe außerdem den Eindruck gewonnen, dass viele Holtwicker befürchteten, weitere Grünflächen im Ort zu verlieren.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass der Rat im Rahmen einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes es selbst in der Hand habe, hierüber zu entscheiden.

 

Ratsmitglied Henken ergänzte, dass es der SPD-Fraktion allein um die Fläche ginge und das eigentliche “Torhaus” als Gebäude von diesem Antrag nicht tangiert sei.

 

Bürgermeister Niehues erinnerte daran, dass in der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude und Objekte sowie zwei Bodendenkmäler verzeichnet seien. Hier ginge es ausschließlich um das Bodendenkmal Haus Holtwick.

 

Ratsmitglied Neumann empfahl, sich über ein ähnliches Grünflächen-Projekt in Weseke zu informieren; hierüber gäbe es ein entsprechendes Infoblatt.

 

 

Daraufhin folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses und fasste folgenden Beschluss:

 

Die Unterschutzstellung des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” nach § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG) soll aufgehoben werden. Der Bereich des ehemaligen Gräftenhofes “Haus Holtwick” soll aus der Denkmalliste der Gemeinde Rosendahl gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:           20 Ja-Stimmen

                                                  3 Nein-Stimmen

                                                  1 Enthaltung

 

 

Ratsmitglied Mensing nahm ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil.

 

 

Nach der Abstimmung wies Ratsmitglied Söller darauf hin, dass in der Niederschrift zur Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses vom 07.06.2006 zu diesem Punkt das Abstimmungsergebnis nicht aufgeführt sei.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass im Ausschuss der Beschlussvorschlag mit  7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen worden sei. Er bat für den Fehler in der Niederschrift, der vermutlich auf einen technische Grund zurückzuführen sei, um Entschuldigung. Das entsprechende Protokoll werde berichtigt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse kritisierte anschließend die Beschlussformulierung. Dieser entspräche nicht dem Wortlaut des Antrages der SPD-Fraktion, wie dies die Entscheidung in der Ausschusssitzung gewesen sei. Statt “wird” sei nur noch von “soll” die Rede.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass der Beschluss so hätte formuliert werden müssen. Der Rat könne nur eine Absichtserklärung abgegeben, denn letztlich müsse zur rechtswirksamen Umsetzung das Benehmen des Amtes für Bodendenkmalpflege eingeholt werden.

 

Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar, so Fraktionsvorsitzender Branse, denn schließlich sei auch die Unterschutzstellung auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses erfolgt. Er bestand auf der Formulierung “wird”, die einen qualitativen Unterschied ausmache.

 

Bürgermeister Niehues gab daraufhin zu bedenken, dass ein solcher Beschluss zwar möglich sei, er jedoch ggf. diesen Beschluss dann beanstanden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf unterstützte die Haltung von Herrn Branse und erklärte, dass eine mögliche Beanstandung des Beschlusses in Kauf genommen werden müsse.

 

 

Daraufhin stellte Fraktionsvorsitzender Branse den Antrag, unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion den Beschluss wie folgt zu fassen: