Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/460 als Anlage I beigefügte 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/460 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Neumann möchte wissen, warum der grünpolitische Wert geringer werde.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass die Kalkulationsgrundlage bei 10 % des umlagefähigen Aufwandes bleibe. Der Grünanteil verringere sich, da sich die umlagefähigen Aufwendungen in den Jahren 2018 und 2019 ebenfalls reduzieren.

 

Ausschussmitglied Fedder empfindet die Übersichten zu den Grabarten als unübersichtlich. Er wünscht sich nur eine Gebühr für die Rasengräber anstatt mehrere zusammenzufassende Gebühren (Nutzungsgebühr, Rasenpflegegebühr, Grabsteinkosten).

 

Kämmerin Nürenberg führt dazu aus, dass die Übersicht auf verschiedene Kalkulationen gründe und somit eine Zusammenfassung nicht erfolgen könne. Es könne gerne eine Übersicht zur Vorlage bei den Bürgern gefertigt werden, sagt Kämmerin Nürenberg zu.

 

Bürgermeister Gottheil empfinde es als gut, dass die Kalkulation und das entsprechende Zahlenwerk zur Verdeutlichung einzeln ausgewiesen werden. Auch er sagt nach Beschluss der Friedhofsgebührensatzung durch den Rat eine Übersicht für den Bürger, zum Beispiel auf der gemeindlichen Homepage, zu.

 

Ausschussmitglied Rahsing zeigt sich über die verschiedenen Bestattungsformen auf dem Friedhof im OT Holtwick sehr zufrieden. Er dankt allen Beteiligten, insbesondere auch den Personen, die im Rahmen der Arbeitsgruppe den Informationsaustausch bis zur Satzung mit den neuen Grabarten (Friedhofssatzung) aktiv begleitet haben.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: