Die der Sitzungsvorlage Nr.
IX/460 als Anlage I beigefügte 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im
Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine
Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/460 und gibt Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Neumann möchte wissen, warum der grünpolitische Wert geringer werde.
Kämmerin
Nürenberg führt aus, dass die Kalkulationsgrundlage bei 10 % des umlagefähigen
Aufwandes bleibe. Der Grünanteil verringere sich, da sich die umlagefähigen
Aufwendungen in den Jahren 2018 und 2019 ebenfalls reduzieren.
Ausschussmitglied
Fedder empfindet die Übersichten zu den Grabarten als unübersichtlich. Er
wünscht sich nur eine Gebühr für die Rasengräber anstatt mehrere
zusammenzufassende Gebühren (Nutzungsgebühr, Rasenpflegegebühr, Grabsteinkosten).
Kämmerin
Nürenberg führt dazu aus, dass die Übersicht auf verschiedene Kalkulationen
gründe und somit eine Zusammenfassung nicht erfolgen könne. Es könne gerne eine
Übersicht zur Vorlage bei den Bürgern gefertigt werden, sagt Kämmerin Nürenberg
zu.
Bürgermeister Gottheil empfinde es als
gut, dass die Kalkulation und das entsprechende Zahlenwerk zur Verdeutlichung
einzeln ausgewiesen werden. Auch er sagt nach Beschluss der
Friedhofsgebührensatzung durch den Rat eine Übersicht für den Bürger, zum
Beispiel auf der gemeindlichen Homepage, zu.
Ausschussmitglied Rahsing zeigt sich
über die verschiedenen Bestattungsformen auf dem Friedhof im OT Holtwick sehr
zufrieden. Er dankt allen Beteiligten, insbesondere auch den Personen, die im
Rahmen der Arbeitsgruppe den Informationsaustausch bis zur Satzung mit den
neuen Grabarten (Friedhofssatzung) aktiv begleitet haben.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: