Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/455/1 in Anlage I bis IV beigefügten Beschlüsse des Rates vom 15.12.2016 werden bestätigt.

 

Den in den Anlagen V bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VIII aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der als Anlage IX zur Ergänzungsvorlage Nr. IX/455/1 beigefügte Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Ergänzungsvorlage IX/455/1.

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb erläutert die Ergänzungsvorlage IX/455/1.In dieser sei in Ergänzung der Vorlag IX/455 der Abwägungsvorschlag zur Einwendung eines Bürgers neu enthalten. Ebenso sei eine Stellungnahme des Kreises Coesfeld zu den Thematiken Immissionsschutz und Bauaufsicht eingegangen, zu der ein ausführlicher Beschlussvorschlag beigefügt sei.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: