Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Ss. Fabian und Sebastian Rosendahl vom 15.12.2016 auf Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für die Kath. Öffentlichen Büchereien in Rosendahl wird vollumfänglich entsprochen, indem der bislang für den Betrieb der Büchereien in allen drei Rosendahler Ortsteilen gewährte jährliche Zuschuss ab dem Haushaltsjahr 2017 um 2.900 € auf damit insgesamt 7.400 € angehoben wird.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/466 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass zu Zeiten des Haushaltssicherungskonzeptes die Zuschüsse halbiert worden seien. Er vertritt die Meinung, dass eine Bewertung vorgenommen werden solle, um eine Gleichbehandlung zu erreichen. Seiner Meinung nach sollen alle Büchereien einen erhöhten Zuschuss erhalten. Er möchte klare Regelungen, wie mit künftigen Anträgen verfahren werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass in Gesprächen erörtert worden sei, wie mit Anträgen umgegangen werde. Er führt aus, dass nach den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten geschaut werden solle, welche zusätzlichen Belange unterstützt werden könnten. Nach einer Einzelfallbetrachtung müsse entschieden werden, ob zusätzliche finanzielle Mittel gewährt werden können. Er macht deutlich, dass der zusätzliche Antrag der WIR-Fraktion der zweite Antrag auf finanzielle Ansatzerhöhung sei, da der erste Antrag für die Zuschussgelder für Jugendfreizeiten (Erhöhung von 1 auf 2 € je Teilnehmer pro Tag) bereits im Jahr 2015 gestellt und von der Politik positiv beurteilt worden sei.

 

Allgemeine Vertreterin Roters macht deutlich, dass Büchereien nicht vergleichbar mit Vereinen seien. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes sei eine Kündigung des Vertrages und damit der Bedingungen erfolgt. Die katholische Kirchengemeinde habe daraufhin eigenständig den Betrieb der Bücherei sichergestellt. Sie vertritt die Meinung, dass die katholische Bücherei unterstützt werden solle. Sie führt aus, dass der vorgeschlagene Betrag niedriger sei als zu Zeiten vor dem Haushaltssicherungskonzept.

 

Ausschussmitglied Mensing hält es für schwierig und auch nicht sinnvoll, zu der finanziellen Basis vor dem Haushaltssicherungskonzept zurückzukehren, da die betroffenen Institutionen, Vereine und Vereinigungen sich auf die veränderten Rahmenbedingen eingestellt hätten, um mit den vorhandenen Mitteln den Betrieb aufrechtzuerhalten. Er vertritt die Meinung, dass aufgrund der Veränderung in der Medienlandschaft der Bedarf vorhanden sei, um das Interesse am Lesen bei Kindern und Jugendlichen zu wecken. Somit sei es geboten, ein aktuelles und modernes Angebot vorzuhalten, so Herr Mensing. Aus diesem Grund sehe er einen Grund für die Unterstützung der katholischen Kirchengemeinde mit dem beantragten Zuschuss als gegeben.

 

Ausschussmitglied Deitert führt aus, dass es keine pauschale Erhöhung, sondern eine Einzelfallbehandlung erfolgen solle wie z.B. die Aufrechterhaltung eines vorhandenen Angebots. Dies könne z.B. der Einkauf von Lizenzen für E-Books sein. Hierzu möchte Ausschussmitglied Deitert wissen, wie bei E-Books verfahren werde.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass kein Sachstand über die Vorgehensweise bei E-Books und der tatsächlichen Ausleihe von Medien vorliege. Bei einigen Medien müsse der Nutzer eine Ausleihgebühr, wie z.B. in der Erwachsenenliteratur, zahlen. Er sehe die beantragten Mittel vom Wirkungsgrad her als insgesamt gut in die Allgemeinbildung investiert.

 

Ausschussmitglied Mensing gibt an dem Beispiel der Bücherei Coesfeld bekannt, dass eine Ausleihgebühr von ca. 10 €/Jahr in Coesfeld erhoben werde und es möglich sei, ein E-Book für drei Wochen zu nutzen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: