Sitzung: 08.02.2017 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: IX/474
Der Bericht wird
vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Ausschussvorsitzender Eimers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Hintemann und übergibt das Wort.
Herr Hintemann berichtet über das Gut Rosendahl
und seine Bewohner. Er führt aus, dass das Gut seit 2013 in der Bauerschaft
Horst im OT Osterwick angesiedelt sei. Auf dem Gut seien 7 Plätze für 7 –
12-Jährige vorhanden und diese werden aufgrund Anfragen von Jugendämtern an
Kinder aus dem ganzen Bundesgebiet vergeben. Sieben Fachkräfte kümmern sich im
24-Stunden-Schichtdienst um die Betreuung der Kinder, so Herr Hintemann.
Bürgermeister Gottheil resümiert, dass das Gut für Kinder im Alter von 7 – 12 Jahren ausgerichtet sei. Im Idealfall sei die Zurückführung in die Familie geplant, ergänzt Bürgermeister Gottheil. Er möchte wissen, was passiere, wenn eine Vermittlung zurück in die Familie nicht möglich sei.
Herr Hintemann führt aus, dass es möglich sei,
dass Kinder auch über die Altersgrenze von 12 Jahren hinaus auf dem Gut bleiben
können. Sollte eine Vermittlung in die Familie nicht möglich sein, so könne
aber grundsätzlich auch eine Vermittlung in eine andere Einrichtung erfolgen,
z.B. wenn das Altersgefüge der Bewohner auf Gut Rosendahl ansonsten im Alltag
zu Problemen führen könne.
Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob eine
Begleitung der Kinder und Eltern nach der Entlassung von Seiten des Gutes
erfolge.
Herr Hintemann sagt, dass grundsätzlich eine
intensive Elternarbeit betrieben werde. Eltern hätten die Möglichkeit, in
separaten Wohnungen auf dem Gut zu leben,
damit eine Annäherung an die Kinder erfolgen könne. Des weiteren würden
Besuche in den Familien vorgenommen und Gesprächstherapien angeboten. Er
ergänzt, dass bei Problemen das Gut als Ansprechpartner zur Verfügung stehe.
Ausschussmitglied Mensing führt aus, das es eine
durchschnittliche Verweildauer von 3 – 4 Jahren oder auch den Wechsel in andere
Einrichtungen bei den Kindern auf dem Gut gebe. Er resümiert, dass im Jahr 2016
ein Kind in die Familie und ein Kind in eine andere Einrichtung vermittelt
werden konnte. Im Jahr 2017 sei bisher eine Vermittlung eines Kindes in eine
andere Einrichtung erfolgt, da eine Vermittlung in die Familie nicht möglich
sei. Er schlussfolgert, dass die Möglichkeit bestehe, in Ausnahmefällen Kinder
über den normalen Rahmen hinaus auf dem Gut verbleiben zu lassen. Er merkt an,
dass die Mira-Lobe-Schule aufgelöst worden sei und deshalb eine Beschulung der
Kinder nicht mehr auf dem Gut erfolge.
Herr Hintemann führt aus, dass Probleme zur
Auflösung der Mira-Lobe-Schule geführt hätten und diese Schulform daher
aufgegeben worden sei. Er ist allerdings der Auffassung, dass eine Beschulung
der Kinder auf dem Gut auch Vorteile
haben könne.
Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob eine
Erweiterung des Gutes über die sieben Plätze hinaus möglich sei und ob eine
große Nachfrage nach den Plätzen bestehe.
Hierzu führt Herr Hintemann aus, dass aufgrund der
intensiven Betreuung der Kinder eine Erweiterung nicht geplant sei. Herr
Hintemann führt aus, dass ca. alle zwei Wochen ein Aufnahmeantrag gestellt
werde. Es werden in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen ihm und dem
betreffenden Jugendamt geführt, um den besten Platz für Kind zu finden.
Ausschussmitglied Weber spricht Herr Hintemann
seinen Dank für die erfolgreich geleistete Arbeit aus.
Ausschussvorsitzender Eimers bedankt sich ebenfalls bei Herrn Hintemann für seine Ausführungen.