Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bericht wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 


Ausschussvorsitzender Eimers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Hintemann und übergibt das Wort.

 

Herr Hintemann berichtet über das Gut Rosendahl und seine Bewohner. Er führt aus, dass das Gut seit 2013 in der Bauerschaft Horst im OT Osterwick angesiedelt sei. Auf dem Gut seien 7 Plätze für 7 – 12-Jährige vorhanden und diese werden aufgrund Anfragen von Jugendämtern an Kinder aus dem ganzen Bundesgebiet vergeben. Sieben Fachkräfte kümmern sich im 24-Stunden-Schichtdienst um die Betreuung der Kinder, so Herr Hintemann.

 

Bürgermeister Gottheil resümiert, dass das Gut für Kinder im Alter von 7 – 12 Jahren ausgerichtet sei. Im Idealfall sei die Zurückführung in die Familie geplant, ergänzt Bürgermeister Gottheil. Er möchte wissen, was passiere, wenn eine Vermittlung zurück in die Familie nicht möglich sei.

 

Herr Hintemann führt aus, dass es möglich sei, dass Kinder auch über die Altersgrenze von 12 Jahren hinaus auf dem Gut bleiben können. Sollte eine Vermittlung in die Familie nicht möglich sein, so könne aber grundsätzlich auch eine Vermittlung in eine andere Einrichtung erfolgen, z.B. wenn das Altersgefüge der Bewohner auf Gut Rosendahl ansonsten im Alltag zu Problemen führen könne.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob eine Begleitung der Kinder und Eltern nach der Entlassung von Seiten des Gutes erfolge.

 

Herr Hintemann sagt, dass grundsätzlich eine intensive Elternarbeit betrieben werde. Eltern hätten die Möglichkeit, in separaten Wohnungen auf dem Gut zu leben,  damit eine Annäherung an die Kinder erfolgen könne. Des weiteren würden Besuche in den Familien vorgenommen und Gesprächstherapien angeboten. Er ergänzt, dass bei Problemen das Gut als Ansprechpartner zur Verfügung stehe.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, das es eine durchschnittliche Verweildauer von 3 – 4 Jahren oder auch den Wechsel in andere Einrichtungen bei den Kindern auf dem Gut gebe. Er resümiert, dass im Jahr 2016 ein Kind in die Familie und ein Kind in eine andere Einrichtung vermittelt werden konnte. Im Jahr 2017 sei bisher eine Vermittlung eines Kindes in eine andere Einrichtung erfolgt, da eine Vermittlung in die Familie nicht möglich sei. Er schlussfolgert, dass die Möglichkeit bestehe, in Ausnahmefällen Kinder über den normalen Rahmen hinaus auf dem Gut verbleiben zu lassen. Er merkt an, dass die Mira-Lobe-Schule aufgelöst worden sei und deshalb eine Beschulung der Kinder nicht mehr auf dem Gut erfolge.

 

Herr Hintemann führt aus, dass Probleme zur Auflösung der Mira-Lobe-Schule geführt hätten und diese Schulform daher aufgegeben worden sei. Er ist allerdings der Auffassung, dass eine Beschulung der Kinder auf dem Gut  auch Vorteile haben könne.

 

Ausschussmitglied Hemker möchte wissen, ob eine Erweiterung des Gutes über die sieben Plätze hinaus möglich sei und ob eine große Nachfrage nach den Plätzen bestehe.

 

Hierzu führt Herr Hintemann aus, dass aufgrund der intensiven Betreuung der Kinder eine Erweiterung nicht geplant sei. Herr Hintemann führt aus, dass ca. alle zwei Wochen ein Aufnahmeantrag gestellt werde. Es werden in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen ihm und dem betreffenden Jugendamt geführt, um den besten Platz für Kind zu finden.

 

Ausschussmitglied Weber spricht Herr Hintemann seinen Dank für die erfolgreich geleistete Arbeit aus.

 

Ausschussvorsitzender Eimers bedankt sich ebenfalls bei Herrn Hintemann für seine Ausführungen.