Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/455/1 in Anlage I bis IV beigefügten
Beschlüsse des Rates vom 15.12.2016 werden bestätigt.
Den in den Anlagen V bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird
zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VIII aufgeführten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
vorgetragen haben.
Der als Anlage IX zur Ergänzungsvorlage Nr. IX/455/1 beigefügte
Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Legdener
Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/455 und die Ergänzungsvorlage IX/455/1 und gibt
Erläuterungen
Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass
von der Handwerkskammer eine Stellungnahme vorliege und in dieser keine
Bedenken geäußert wurden. Die Stellungnahme liegt der Niederschrift als Anlage II bei.
Ratsmitglied Weber möchte den Sachstand zum Nachfolger
für den Lidl-Markt wissen.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass hierzu
keine neuen Erkenntnisse vorlägen. Er erneuert seine Zusage, den Namen des
Nachnutzers zu nennen, sobald ihm dieser vom Vermieter definitiv mitgeteilt
worden sei.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: