Die der Ergänzungsvorlage Nr. IX/455/1 in Anlage I bis IV beigefügten Beschlüsse des Rates vom 15.12.2016 werden bestätigt.

 

Den in den Anlagen V bis VII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.


Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage VIII aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der als Anlage IX zur Ergänzungsvorlage Nr. IX/455/1 beigefügte Bebauungsplanentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Kirchstraße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/455 und die Ergänzungsvorlage IX/455/1 und gibt Erläuterungen

 

Fachbereichsleiterin Brodkorb gibt bekannt, dass von der Handwerkskammer eine Stellungnahme vorliege und in dieser keine Bedenken geäußert wurden. Die Stellungnahme liegt der Niederschrift als Anlage II bei.

 

Ratsmitglied Weber möchte den Sachstand zum Nachfolger für den Lidl-Markt wissen.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass hierzu keine neuen Erkenntnisse vorlägen. Er erneuert seine Zusage, den Namen des Nachnutzers zu nennen, sobald ihm dieser vom Vermieter definitiv mitgeteilt worden sei.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: