Beschluss: geändert beschlossen

Die in der Sitzungsvorlage IX/478 unter Ziffer II. aufgeführten konzeptionellen Maßnahmen in der Prioritätenliste mit einem geschätzten Gesamtvolumen in Höhe von 1,14 Mio. Euro sollen im Planungszeitraum 2017 bis 2020 umgesetzt werden.

 

Inwieweit hierfür Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, aus der Schulpauschale oder anderen Förderprogrammen verwendet werden, wird im Einzelfall durch die Verwaltung entschieden.

 

Eine Verschiebung und Neuaufnahme von Maßnahmen im Planungszeitraum ist in begründeten Fällen möglich.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verweist auf die Sitzungsvorlage IX/478 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek möchte wissen, ob die veranschlagte Summe für die Instandsetzung der Toilettenanlage an der Antonius-Grundschule im OT Darfeld ausreiche.

 

Frau Lyding führt aus, dass es an der Antonius-Grundschule zwei Toilettenanlagen gebe und die Anlagen im Neubau sanierungsbedürftig seien. Sie sehe den Ansatz zur Sanierung der Toilettenanlagen als zu gering an. Sie ergänzt, dass ihrer Meinung nach Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorrangig für die Digitalisierung verwendet werden sollten und sie einen entsprechenden Ansatz im Haushalt vermisse. Weiter sehe sie ein Missverhältnis zwischen der Gesamtsumme der aufgeführten Maßnahmen von 1.100.000 € zu 54.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen an der Antonius-Grundschule im OT Darfeld. Auch ist sie der Meinung, dass das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in der Öffentlichkeit falsch dargestellt werde.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass das Förderprogramm durch das Land Nordrhein-Westfalen aufgelegt worden sei und die Gemeinde einen Kredit bei der NRW-Bank aufnehmen müsse. Er ergänzt, dass das Förderprogramm z.B. für die Digitalisierung, Sanierung und Modernisierung und auch einem Grundstückskauf verwendet werden könne. Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017 sei der Schwerpunkt auf bauliche Maßnahmen gelegt worden, so Bürgermeister Gottheil. Er führt aus, dass der Ansatz für EDV an den Grundschulen erhöht worden und gegebenenfalls eine Anpassung erforderlich sei.

 

Herr Middelberg möchte wissen, durch wen die Prioritätenliste erarbeitet worden sei und wer die Entscheidung zur Verausgabung der Mittel treffe.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die Prioritätenliste nach den vorhandenen Bedarfen erstellt worden sei und hiernach eine Verausgabung erfolge.

 

Ausschussmitglied Neumann vertritt die Meinung, dass den Schülern durch eine moderne Schullandschaft ein guter Anschluss an weiterführenden Schulen möglich sei. Er möchte, dass die Sanierung der Toilettenanlagen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden solle, da er es für ein Grundbedürfnis halte, dass den Schülern saubere und funktionstüchtige Toilettenanlagen zur Verfügung stehen sollen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf ergänzt, dass das Land NRW erkannt habe, dass an den Schulen ein großer vielfältiger Bedarf bestehe und aus diesem Grunde das Förderprogramm „Gute Schule 2020 initiiert worden sei. Mit den Fördermitteln solle als Hauptanliegen die Sanierung der Toilettenanlagen vorgenommen werden, so Herr Steindorf. Er sieht auch insgesamt einen höheren Bedarf an den Schulen gegeben. Jedoch solle erst mit der Umsetzung der Prioritätenliste begonnen werden, um gegebenenfalls im Zeitablauf von 2017 bis 2020 eine Anpassung der Liste vorzunehmen. Damit solle die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Verwaltung den bestmöglichen Einsatz der Mittel vornehmen könne, so Ausschussvorsitzender Steindorf.

 

Kämmerin Nürenberg ergänzt, dass in der Prioritätenliste geringwertige Güter (GwG) nicht enthalten seien, da diese aufgrund der Förderrichtlinien nicht förderfähig seien. Sie ergänzt, dass somit eine Anschaffung eines Großteils der digitalen Medien nicht über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgen könne. Bei den Grundschulen sei bereits im Jahr 2017 ein höherer Ansatz für GwG´s (für z.B. Personal Computer, IPad´s etc.) gebildet worden, so Kämmerin Nürenberg.

 

Ausschussmitglied Deitert möchte wissen, ob tatsächlich ein großer Bedarf an einer Anpassung der digitalen Medien vorliege und ob dieser Umstand der Verwaltung bekannt sei.

 

Frau Lyding führt aus, dass es mit den vorhandenen digitalen Medien nicht möglich sei, mit einer Klasse den digitalen Unterricht zu praktizieren. Sie sieht bei der Anpassung der digitalen Medien einen sehr großen Mittelbedarf gegeben, da z.B. die Personal Computer ihrer Meinung nach veraltet sein sollen

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass der Ansatz zur Anpassung der digitalen Medien gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht worden sei. Jedoch sei kein aktueller Sachstand zu der digitalen Landschaft an den Grundschulen bekannt, so Bürgermeister Gottheil. Entsprechend solle ein Konzept mit den erforderlichen Maßnahmen angefertigt werden, bevor weitere Ansatzerhöhungen erfolgen, ergänzt Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek möchte wissen, durch wen ein solches Konzept erstellt werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass ein solches Konzept von der entsprechenden Schule kommen solle. Für die Antonius-Grundschule im OT Darfeld könne ein Konzept mit Herrn Möllers (450 €-Kraft) abgestimmt werden, da selbige Person sich um die EDV-Landschaft der Grundschule kümmern solle. Hierzu liegen der Verwaltung keine Informationen vor, ergänzt Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass an ihrer Schule Konzepte von den Schulen gefordert werden. Diese sollen mit den IT-Spezialisten der Gemeinde besprochen werden, um eine Rangfolge der Maßnahmen festlegen zu können. Sie vertritt die Meinung, dass bezüglich der Antonius-Grundschule das Gespräch mit Herrn Möllers zur Abstimmung von dringlichen Maßnahmen geführt werden solle. Ihrer Meinung nach solle das erstellte Konzept für das Schuljahr 2018/2019 gelten.

 

Frau Lyding führt aus, dass Herr Möllers ihr eine große Hilfe sei und er eine höhere Bezahlung erhalten solle.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf vertritt die Meinung, dass zwischen der Gemeinde und der Antonius-Grundschule eine unterschiedliche Auffassung über die Anpassung der digitalen Medien bestehe. Er ergänzt, dass eine Anpassung der Prioritätenliste in vier Jahren erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil gibt bekannt, dass eine Anpassung des letzten Satzes des Beschlussvorschlages erfolgen könne, um auch neue Maßnahmen nachträglich zu berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Neumann äußert den Wunsch der WIR-Fraktion, dass die Sanierung der Toilettenanlagen der Grundschulen in der Prioritätenliste an den Anfang gesetzt werden solle, damit eine Sanierung kurzfristig erfolgen könne.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: