Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/480 als Anlage I beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                 einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/480 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber geht auf den § 3 (2) der Verordnung bezüglich ungerechtfertigten Entfernens von Bepflanzung ein. Seiner Meinung nach sei es danach verboten, Löwenzahn zu stechen. Hierin sehe er eine unglückliche Formulierung des Paragraphen. Er möchte wissen, ob der Verwaltung bei der Ausarbeitung Vergleichsmöglichkeiten mit Verordnungen anderen Gemeinden vorgelegen haben. Er halte eine Anpassung des Paragraphen für nötig.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass zur Ausarbeitung eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW verwandt worden sei. Er ergänzt, dass bei Vorliegen einer Mustersatzung diese üblicherweise auch verwandt werden solle.

 

Ausschussmitglied Lembeck möchte wissen, wie häufig die Verordnung angewandt werde.

 

Fachbereichsleiter Croner führt dazu aus, dass die Verordnung in der Vergangenheit kaum Anwendung gefunden habe.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek vertritt die Meinung, dass der § 3 (2) der VO nur auf angepflanzte Bäume und Sträucher Anwendung finde.

 

Ausschussmitglied Branse sieht eine Regelung entbehrlich, da seiner Meinung nach sich sämtliches Straßengrün in öffentlicher Hand befinde. Er frage sich, ob dieser Passus überhaupt aufgenommen werden solle. Sollte dies so gewollt sein, müsse auch strikt danach gehandelt werden, ergänzt Ausschussmitglied Branse.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es sich bei dem Begriff „Pflanze“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff handele und dieser bei der Rechtsanwendung ausgelegt werden müsse. Und dieses solle im Sinne der Bürger nach Sinne und Zweck bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel erfolgen, so Bürgermeister Gottheil.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: