Beschluss: ungeändert beschlossen

Der im Haushalts-Entwurf 2017 auf Seite 74 enthaltenen Ansatz für den Grunderwerb für landwirtschaftliche Tauschflächen in Höhe von 250.000 € wird um 750.000 € auf 1.000.000 € erhöht und als Ansatz für Grunderwerb für Flächen deklariert.

 


Abstimmungsergebnis:                 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/482 und gibt Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Schubert vertritt die Meinung, dass der Verwaltung für den Erwerb von Grundstücksflächen eine größere Flexibilität eingeräumt werden solle, damit schnellere Entscheidungen bezüglich eines Kaufes getroffen werden können.

 

Ausschussmitglied Steindorf sieht es auch als gegeben an, dass der Verwaltung bei Grundstückskäufen die größtmögliche Flexibilität gegeben werden solle. Er ergänzt, dass sich die Flexibilität im Handlungsspielraum der Verwaltung nicht nur auf Tauschflächen beziehen solle, sondern generell auf den Kauf von Wohnbauflächen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Erhöhung ein größeres Maß an Flexibilität bringen werde und führt aus, dass Flächen nur nach Bedarf in Anspruch genommen werden sollen.

 

Ausschussmitglied Fedder vertritt die Meinung, dass eine größere Flexibilität gewährleistet sein und eine Ansatzerhöhung erfolgen solle. Er ergänzt, dass der Handlungsraum der Verwaltung erhöht werden könne und sie so in der Lage sei, bei günstigen Angeboten von Grundstücksflächen eine schnellere Entscheidung herbeizuführen.

 

Ausschussmitglied Branse sieht keine Notwendigkeit, eine Innenverdichtung weiter zu betreiben und neue Baugebiete auszuweisen. Er wünsche sich eine Betrachtung der Bruttogeschäfte und habe Bedenken, dass durch die Erhöhung des Ansatzes eine Einflussnahme der Politik bei Grundstücksgeschäften nicht mehr möglich sei.

 

Kämmerin Nürenberg führt aus, dass eine Anpassung der Begrifflichkeiten zur Verdeutlichung erfolgen könne.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass Ergebnisse aus dem Projekt „IKEK“ zur Innenverdichtung herangezogen werden könnten. Auf jeden Fall solle eine Handlungsfähig gewährleistet sein, so Bürgermeister Gottheil.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek vertritt die Meinung, dass eine Innenverdichtung immer noch wichtig sei und Grundstückskäufe nach Marktlage vorgenommen werden sollen.

 

Ausschussmitglied Weber führt aus, dass durch das Programm „IKEK“ die Bürgerschaft in den Prozess „Wohnen im Gemeindegebiet“ eingebunden werden sollen und dadurch eine Entscheidung der Bürgerschaft zur Entwicklung der Wohnlandschaft in Rosendahl offensichtlich werden könne.

 

Ausschussmitglied Branse führt aus, dass es erstrebenswert sei, z.B. das betreute Wohnen weiter zu verfolgen und auszubauen. Er werde dem Antrag der WIR-Fraktion keine Zustimmung erteilen, ergänzt Ausschussmitglied Branse.

 

Ausschussmitglied Lembeck macht deutlich, dass durch den Antrag der WIR-Fraktion nur die Flexibilität der Gemeindeverwaltung gewährleistet werden solle.

 

Bürgermeister Gottheil gibt den Beschlussvorschlag bekannt.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag: