Bürgermeister Niehues teilte mit, dass – wie bereits in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses erläutert – das Dach des Hochbehälters saniert werden müsse. In der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses sei beschlossen worden, die Beratung und Entscheidung hierüber dem Rat zu überlassen, um eine zusätzliche Sitzung des Fachausschusses zu vermeiden. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, in dieser Ratssitzung die Entscheidung zu treffen. Da man sich aber mit der Gemeinde Legden, die 35 % der Kosten übernehme, habe abstimmen müssen, konnte die notwendige Ausschreibung zeitlich nicht mehr realisiert werden.

 

Er schlage daher vor, die Auftragsvergabe der Ausschreibung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung, die anschließend vom Ver- und Entsorgungsausschuss noch zu genehmigen sei, zu tätigen. Dadurch könne die Maßnahme noch im Sommer bei trockener Witterung umgesetzt werden.

 

Ratsmitglied Wünnemann erklärte, dass die Ausführungen im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sehr aufschlussreich gewesen seien. Es handele sich um eine notwendige Maßnahme, an der auch die Gemeinde Legden beteiligt sei. Er könne der Sanierung daher zustimmen.

 

Ratsmitglied Schulze Baek konnte zwar nachvollziehen, dass eine eigens für Vergaben einberufene Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses nicht sinnvoll sei, sah sich aber nicht in der Lage, hier eine Entscheidung ohne Vorlage der notwendigen Informationen zu treffen.

 

Bürgermeister Niehues schlug daraufhin vor, die Auftragsvergabe am 16.08.2006 in der nächsten Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses nach der Sommerpause zu treffen.

 

Ratsmitglied Henken erkundigte sich, warum das Dach nach rund 25-30 Jahren schon sanierungsbedürftig sei.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass das Pumpengebäude aus zwei Teilen bestehe und sich zwischen diesen Gebäudeteilen im Laufe der Jahre Risse gebildet hätten, die bis zum Flachdach gingen. Dadurch sei das Flachdach undicht geworden. Alle Reparaturen am Flachdach hätten nicht zum Erfolg geführt, so dass eine Sanierung mit einem Pultdach erfolgen solle. Darüber hinaus sei die Attika des Flachdaches aus Beton hergestellt worden. Hier müsse nach über 30 Jahren eine aufwändige Betonsanierung erfolgen. Diese könne man sich sparen, wenn das Pultdach seitlich bis über die Betonattika verkleidet werde, was auch vorgesehen sei. Mit der Gemeinde Legden sei man einer Meinung, in einem Zuge auch das kleine Vorgebäude des Hochbehälters gleich mit zu sanieren, weil dessen Flachdach inzwischen ebenfalls über 30 Jahre alt sei und hier auch in Kürze mit einer Undichtigkeit gerechnet werden müsse.

 

Ratsmitglied Branse erkundigte sich, was vom Rat in dieser Sitzung erwartet würde.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass signalisiert werden solle, ob eine Dringlichkeitsentscheidung (durch den Bürgermeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Ver- und Entsorgungsausschusses) in dieser Sache getroffen werden könne. Diese Entscheidung müsse dann auf jeden Fall noch nachträglich durch den Fachausschuss genehmigt werden.

 

Hierauf erklärte Ratsmitglied Branse, dass es sich somit nur um eine Formsache handele, da nach dem Ergebnis der Ausschreibung der kostengünstigste Anbieter gewählt werde. Er könne sich daher mit der geplanten Vorgehensweise einverstanden erklären.

 

Ratsmitglied Mensing erkundigte sich, ob für die Sanierung Mittel im Haushalt vorgesehen seien.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass dieses so sei. Die Unterhaltungsmaßnahme sei auf jeden Fall in angemessener Höhe veranschlagt und könne für die geplante Investition verwendet werden. Es sei aber nicht seine Absicht, den Rat bezüglich dieser Entscheidung unter Zeitdruck zu setzen. Er bot daher erneut an, die Entscheidung zu verschieben.

 

Ratsmitglied Löchtefeld erklärte daraufhin, dass auch er in der Dringlichkeitsentscheidung nur eine Formsache sähe. Vor dem Hintergrund, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung ständen, würde er die geplante Vorgehensweise des Bürgermeisters befürworten.

 

Anschließend wurde der einhellige Konsens der Ratsmitglieder zugunsten einer Dringlichkeitsentscheidung festgestellt.