Der Entwurf der dieser
Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügten 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
der Gemeinde Rosendahl wird unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Beschlüsse zu 1. und 2. als Satzung beschlossen. Eine Ausfertigung der
Änderungssatzung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/450 und gibt Erläuterungen.
Ratsmitglied Branse möchte wissen, warum eine
Beschränkung des Verdienstausfalls auf 30,00 €/Stunde vorgenommen worden sei.
Er frage sich, warum durch die CDU-Fraktion kein Wortbeitrag zu der Erhöhung
der Pauschale für Ausschussvorsitzende komme. Er ergänzt, dass über die
Hauptsatzung ein Ausschluss von Ausschüssen vorgenommen werden könne, da er
eine Ungerechtigkeit zwischen den Ausschüssen sehe und er die Meinung vertritt,
dass nur der Ausschussvorsitzende eine erhöhte Pauschale bekommen solle, wo ein
entsprechender Aufwand gegeben sei.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass die
Beschränkung des Verdienstausfall auf 30,00 € nur zum Tragen komme, wenn ein
Feuerwehrmann über Tag einen Einsatz
leiste und der Verdienstausfall diese Höhe erreicht. Er ergänzt, dass dieser
Umstand bislang eher selten in Anspruch genommen worden sei.
Ratsmitglied Lembeck wünscht eine Abstimmung über
die einzelnen Unterpunkte des Beschlusses.
Ratsmitglied Weber sieht in dem Erlass und im
Gesetz des Landtags NRW eine große Ungerechtigkeit gegeben.
Ratsmitglied Steindorf führt aus, dass innerhalb
der CDU-Fraktion eine umfangreiche Diskussion stattgefunden habe und es ein
unterschiedliches Meinungsbild innerhalb der Fraktion gebe. Auch er sehe eine
Ungerechtigkeit gegeben. Er ergänzt, dass die CDU-Fraktionsmitglieder eine
freie Abstimmung vornehmen können.
Ratsmitglied Kreutzfeldt sieht keine
Notwendigkeit, dass die Vorgaben des Gesetzgebers einfach übernommen werden. Er
sehe eine absolute Ungerechtigkeit und ein Missverhältnis zwischen den
einzelnen Ausschüssen gegeben. Aus diesem Grunde werde er dagegen stimmen.
Bürgermeister Gottheil fragt Ratsmitglied Branse,
ob ein Antrag durch ihn gestellt werde, wonach nur der Vorsitzende des
Planungs-, Bau- und Umweltausschusses die Erhöhung der Pauschale bekommen solle
und alle weiteren Ausschussvorsitzenden von der Erhöhung der Pauschale
ausgenommen werden.
Ratsmitglied Branse bejaht dies.
Ratsmitglied Kreutzfeldt führt aus, dass über
diesen Antrag in der heutigen Sitzung nicht beraten und abgestimmt werden
solle, da erst ein Konsens gefunden werden solle.
Ratsmitglied Lethmate führt aus, dass die Vorgaben
umgesetzt werden müssen, da es eine gesetzliche Vorgabe sei.
Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass bei einem
persönlichen, auch rückwirkenden Verzicht auf die Pauschale eine persönliche
schriftliche Erklärung von dem jeweiligen Vorsitzenden vorliegen müsse.
Ratsmitglied Lethmate führt aus, dass sich am
Gesetz orientiert werden solle, um über die Nichtbeachtung von
Ausschussvorsitzenden bei der Erhöhung der Pauschale zu entscheiden.
Bürgermeister Gottheil führt aus, dass eine
Nichtbeachtung aller Ausschussvorsitzenden bei der Erhöhung der Pauschale
möglicherweise rechtswidrig sei.
Ratsmitglied Kreutzfeldt stimmt dem zu und führt
aus, dass das Gesetz nicht unbeachtet bleiben könne und somit kein Ausschluss
aller Ausschussvorsitzender erfolgen könne.
Ratsfrau Kreutzfeldt äußert den Wunsch, dass über
die einzelnen Unterpunkte einzeln abgestimmt werde und der dritte Unterpunkt
zur weiteren Beratung vertagt werden solle.
Ratsmitglied Weber führt aus, dass nach seinem
Wissen es Kommunen gebe, die die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen. Seiner
Meinung nach solle mit der Umsetzung der Erhöhung abgewartet werden, bis durch
die Gerichte in etwaigen Streitfällen ein Urteil verkündet worden sei. Er
vertritt die Meinung, dass durch ein Verweigern eine Neuaufnahme von Beratungen
über die Erhöhung der Pauschale und der entsprechenden Auslegung erfolgen
könne.
Ratsmitglied Branse stimmt der Aussage von
Ratsmitglied Lethmate zu, dass pauschal nicht alle Ausschussvorsitzenden von
der Erhöhung der Pauschale ausgenommen werden können.
Bürgermeister Gottheil lässt daraufhin über die
einzelnen Punkte gesondert abstimmen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Rosendahl beschließt gemäß § 45 Abs. 2 GO NRW, den Regelstundensatz für den Verdienstausfallersatz für Ratsmitglieder der Gemeinde Rosendahl auf den Mindestlohn von derzeit 8,84 € festzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Danach fasst der Rat folgenden Beschluss:
Analog zur Anpassung des Verdienstausfallersatzes für Ratsmitglieder wird für selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rosendahl ebenfalls ein Regelstundensatz von 8,84 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil lässt so dann über den
Antrag von Ratsfrau Kreutzfeldt über die Vertagung des Unterpunktes 3
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Antrag
abgelehnt
Bürgermeister Gottheil lässt weiter über den
Antrag von Ratsmitglied Branse über die Nichtbeachtung aller
Ausschussvorsitzenden bei der Erhöhung der Pauschale mit Ausnahme des
Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 16 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Antrag
abgelehnt
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: