1.    Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit ihren weiteren Bestandteilen und Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich im Beratungsgang ergebenden Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste (Stand: 28.02.2017) zusammengefasst sind, beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

2.       Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig 

Der Haushalt 2017 wird beim Kreis Coesfeld angezeigt. Nach Rückmeldung durch den Kreis Coesfeld wird der Haushalt 2017 ortsüblich bekanntgemacht. 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Vorberatungen in den Fachausschüssen und die abschließende Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 20. Februar 2017. Des Weiteren weist Bürgermeister Gottheil auf die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2017 (Stand: 28.02.2017) hin, die den Ratsmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt wird und dem Protokoll als Anlage I beigefügt ist. Ebenfalls als Tischvorlage liegt den Ratsmitgliedern die aktualisierte Haushaltssatzung 2017 sowie der aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan 2017 vor, die dem Protokoll als Anlage II und III beigefügt ist. In der Änderungsliste sind die sich aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 20. Februar 2017 ergebenden Änderungen eingearbeitet worden.

 

Kämmerin Nürenberg erläutert die Änderungsliste zur Haushaltssatzung 2017 (Stand: 28.02.2017) umfänglich.

 

Bürgermeister Gottheil bittet anschließend, mit dem Hinweis auf die sich aus den Fraktionsgrößen ableitende Reihenfolge, zunächst den Fraktionsvorsitzenden Steindorf (CDU) seine Haushaltsrede zu halten. Es folgen die Reden des Fraktionsvorsitzenden Mensing (WIR) und des Fraktionsvorsitzenden Branse (SPD) sowie des Fraktionsvorsitzenden Weber (Bündnis 90/Grüne). Die Haushaltsreden sind als Anlagen IV - VII dem Protokoll beigefügt.

 

Analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss wird eine getrennte Abstimmung über den Beschlussvorschlag vorgenommen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: