Den in Anlage I bis
IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
vorgetragen haben.
Der als Anlage VII zur Sitzungsvorlage Nr. IX/457 beigefügte geänderte
Bebauungsplanentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“ zur
Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel
(Lebensmittelvollsortimenter) im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 4a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB mit einer verkürzten
Frist erneut öffentlich ausgelegt. Es wird beschlossen, dass Stellungnahmen nur
zu den im Planentwurf geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.
Beteiligt werden zudem die von der geänderten Planung berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die
Sitzungsvorlage IX/457 und gibt Erläuterungen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: