Den in Anlage I bis IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage V aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen haben.

 

Der als Anlage VII zur Sitzungsvorlage Nr. IX/457 beigefügte geänderte Bebauungsplanentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Darfeld“ zur Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel (Lebensmittelvollsortimenter) im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB mit einer verkürzten Frist erneut öffentlich ausgelegt. Es wird beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den im Planentwurf geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Beteiligt werden zudem die von der geänderten Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage IX/457 und gibt Erläuterungen.

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss: